Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt die geplante Vereinbarung der US-Musikindustrie mit Internetserviceprovidern zu einer gemeinsamen Strategie bei der Bekämpfung von Internetpiraterie. Als Gegenleistung für den Versand von Warnhinweisen durch die ISPs (Internet Service Provider) hatte die RIAA, der Verband der US-Musikindustrie, angekündigt, künftig auf Massenverfahren verzichten zu wollen. Allerdings behält sich die RIAA das Recht vor, bei massiven Rechtsverletzungen und Wiederholungstätern weiter rechtliche Schritte einzuleiten.

„Nach Frankreich und England schlagen jetzt auch die USA den von uns propagierten Weg zu einer effizienten Bekämpfung von Internetpiraterie mit Warnhinweisen ein. Massenverfahren gegen Internetpiraten waren und sind eine Notwehrlösung, solange keine effizienten Alternativen umgesetzt werden“, erklärte Dieter Gorny, Vorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am Freitag in Berlin. Umfragen in Frankreich und England hätten gezeigt, das 70-90 Prozent der Internetnutzer bei einem ersten bzw. zweiten Warnhinweis ihr illegales Handeln einstellen würden. „Ohne die Bereitschaft von Politik und Providern in Deutschland, den Versand von Warnhinweisen zumindest zu testen, bleibt uns keine Alternative zur juristischen Verfolgung von Internetpiraterie“, betonte Gorny.

Seit Beginn der intensiven Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet im Jahr 2004 ist die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von über 600 Millionen auf 312 Millionen in 2007 zurückgegangen. Zwar kommen damit auf einen legalen immer noch 8-10 illegale Downloads, aber Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Internetpiraterie zumindest eingedämmt werden konnte.

Allein 2007 und 2008 wurden in Deutschland rund 60.000 Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen bei Musik gestellt. Hinzu kommen noch einmal geschätzte 50.000-100.000 Strafverfahren, die von der immer stärker betroffenen Film- und Buchbranche eingeleitet wurden. Seit Inkrafttreten des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches im September 2008 geht die Musikwirtschaft bei kleineren Fällen zivilrechtlich gegen Verletzer vor.