Der Kulturbereich ist zunehmend durch die Auswirkungen des Corona-Virus betroffen. Der rheinland-pfälzische Kulturminister Konrad Wolf setzt sich daher für eine Unterstützung der Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden ein.

"Sicherheit und die Gesundheit für die Besucherinnen und Besucher hat aktuell Vorrang. Das ist für mich ist selbstverständlich“, sagt Kulturminister Konrad Wolf. "Deshalb ist es richtig, dass auch der Kulturbereich die notwendigen Maßnahmen in Absprache mit den Gesundheitsbehörden trifft.“ Jedoch bedeute die Absage von Veranstaltungen eine große Belastung insbesondere für kleinere Kultureinrichtungen und für viele freie Künstlerinnen und Künstler. Daher sagt Wolf Unterstützung zu: "Wir werden sie in dieser schwierigen Situation nicht alleine lassen. Auf Notlagen und Härtefälle werden wir reagieren.“

Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter mit einer Kulturförderung des Landes sind von den Veranstaltungsauflagen der Ordnungsbehörden betroffen. Nicht durchgeführte Veranstaltungen können zu Rückforderungen der öffentlichen Förderung führen. Jedoch könnten diese bei den Kulturschaffenden existenzbedrohend sein. Daher prüft das Kulturministerium, eine Härtefall-Regelung einzuführen: "In diesen Notfällen werden wir Lösungen im Sinne der Betroffenen finden. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen mit Landesförderung, die auf Eintrittsgelder angewiesen sind und nun in eine finanzielle Schieflage geraten“, so Wolf.

Viele freie Künstlerinnen und Künstler, die von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben müssen, erleiden Einkommenseinbußen durch abgesagte Veranstaltungen. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Gruppe bei den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes besonders in den Blick genommen wird“, kündigte Kulturminister Wolf an. Die Kulturstaatsministerin der Bundesregierung, Monika Grütters, versprach finanzielle Hilfe für Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler.

Den Kulturbetrieben stehen grundsätzlich die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Kurzarbeit offen. So sollen die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Bürgschaften für Liquiditätskredite gewähren. Erster Ansprechpartner ist immer die Hausbank der Kulturbetriebe. Die Koordinierung übernimmt die Stabsstelle im Landeswirtschaftsministerium.

Das rheinland-pfälzische Finanzministerium machte darauf aufmerksam, dass betroffene Unternehmen, die Herabsetzung von steuerlichen Vorauszahlungen, Stundungen und Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub beantragen können.

Die Bundesregierung plant, den Bezug von Kurzarbeitergeld aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Virus-Verbreitung anzupassen. Über die Möglichkeiten des Bezugs informiert die Arbeitsagentur.

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