Der Berufsverband der Auftragskomponisten in Deutschland, der Composers Club e.V. (kurz: CC), kritisiert die Teilnahmebedingungen für den vierten Deutscher Friedenssong-Wettbewerb der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (kurz: DFG).

Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass für die Songs (und somit auch für deren Autor*innen) keinerlei Bindung an die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft bestehen darf. Siehe auch https://www.friedensmusik.de.

Diese Bedingung ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht von angehenden oder bereits avancierten Musikautor*innen, sondern zudem bizarr vor dem Hintergrund der Friedens- und Gerechtigkeitsmission, die mit dem Wettbewerb verbunden ist. Der CC begrüßt ausdrücklich den Friedenssong-Wettbewerb und stimmt mit den Organisatoren darin überein, dass Musik sowie Musikschaffende einen wesentlichen Beitrag zum Weltfrieden leisten können.

ABER: Musikautor*innen genießen Urheberrechtsschutz, der in Deutschland (und infolge neuer Gesetzgebungen durch die EU-Richtlinie auch in den meisten europäischen Ländern) ein Recht auf angemessene Beteiligung an den Nutzungserlösen der Musik beinhaltet. Die GEMA nimmt dieses Recht treuhänderisch für ihre Mitglieder wahr. Wenn nun also gefordert wird, dass Teilnehmende am Wettbewerb nicht Mitglied der GEMA sein dürfen, wird deren gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung untergraben. Nutznießer einer Nichtausübung von urheberrechtlichen Ansprüchen sind insbesondere Plattformen und Konzerne, die mit dem Vertrieb von Musik Geld verdienen. Jahrelang haben der Composers Club, die European Composer & Songwriter Alliance (ECSA) und viele Verbände in Europa dafür gekämpft, der Ungerechtigkeit einer Nicht-Beteiligung von Musikschaffenden an den Plattform-Erlösen entgegenzuwirken. Da erscheint es uns kaum verständlich, einen Aufruf „Musik für Frieden und Gerechtigkeit“ mit derart ungerechten Konditionen für die Autor*innen der Musik zu verbinden.

Überdies können bei der GEMA einzelne Werke unter eine „vergütungsfreie Lizenz“ gestellt werden, so dass bei Einbindung auf non-kommerziellen Websites (insbesondere auch bei den non-kommerziellen Downloadern des Songs) keine Kosten anfallen. Ein kategorischer Ausschluss von GEMA-Mitgliedschaft hingegen ist mit weitreichenden Konsequenzen für Musikschaffende verbunden und bedeutet für den Friedenssong-Wettbewerb, dass der inhaltliche Input für den Wettbewerb eingeschränkt wird, indem man Personen ausschließt, die einen gewissen Professionalitätsgrad vielleicht schon erreicht haben und daher Mitglieder der GEMA sind.

Keiner sollte das besser erklären können als der Schirmherr des Wettbewerbs, Konstantin Wecker. Er ist jahrzehntelanges GEMA-Mitglied, hat sich vor zehn Jahren dezidiert gegen die Aushöhlung des Urheberrechts durch Piraterie etc. gestellt und in diesem Zuge auch in den Aufsichtsrat der GEMA wählen lassen.

Es wirkt regelrecht zynisch, wenn die Forderung einer Nicht-Mitgliedschaft in der GEMA mit der Schirmherrschaft durch eine Person verbunden wird, die von der GEMA in erheblichem Umfang über Jahrzehnte profitiert hat. Jungen Musikautor*innen ebenbürtige Konditionen zu verwehren hat etwas von herrschaftlichem Zweierleimaß: Tantiemen nur für die Großen, die Kleinen gehen leer aus. Wir fragen uns, in welchem Umfang Herr Wecker in die Wettbewerbsbedingungen eingeweiht ist. Sollte er sie mittragen, wäre das aus unserer Sicht ein Skandal.

Wir hoffen, dass die Wettbewerbsbedingungen für zukünftige Wettbewerbe überarbeitet werden und den Gewinnern dieses Wettbewerbs nicht länger von einer GEMA-Mitgliedschaft abgeraten wird!

Leider hat der DFG keine Stellungnahme auf einen Brief (https://www.composers-club.de/wp-content/uploads/Brief_Friedenssong.pdf) des CC-Vorstands an Helmuth Jawtusch, Sprecher der DFG-VK-Gruppe Bonn-Rhein-Sieg, abgegeben.

Der Vorstand des Composers Club e.V.

Über den Composers Club

Der Composers Club e.V. (kurz CC) ist mit ca. 300 Mitgliedern Deutschlands größter Medien-Komponistenverband und vereint Komponist*innen aus den Bereichen TV-Film/-Serien, Film, Dokumentation, Werbung, Pop-Produktion, Sound-Branding und -Design etc.

Ziel und Aufgabe ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler und internationaler Ebene. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gibt der Verband unter anderem Hilfestellung in GEMA-, Rechts- und Urheberfragen, wendet sich gegen die Ausbeutung von Autor*innen, setzt sich für Bewahrung und Schutz des Urheberrechts und für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA ein (Abrechnung, Monitoring, Verteilungs-plan etc.). Der CC bemüht sich zudem durch Verhandlungen mit Verwerterverbänden um gerechte gemeinsame Vergütungsregeln.