Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen plant für Mitte 2011 die Einführung einer Bildungs-Chipkarte, um damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 gerecht zu werden, die Teilhabe der Kinder von Hartz IV-Empfängern am Vereinsleben und an Bildungsangeboten stärker zu berücksichtigen. In einem zweiten Schritt plant sie die Ausweitung der Chipkarte über Hartz IV-Empfänger hinaus.

Zur aktuellen Diskussion äußert sich Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Jedem Kind und Jugendlichen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen ist ein bisher unerreichtes Ziel. Mit dem Plan der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zur Einführung einer Bildungs-Chipkarte besteht die Chance, dieses Defizit zu beheben. Voraussetzung ist, dass den außerschulischen Einrichtungen kultureller Bildung ermöglicht wird, die zu erwartende Nachfrage zu decken.

Allein 100.000 Schüler auf den jahrelangen Wartelisten der öffentlichen Musikschulen machen deutlich, dass die kulturellen Bildungseinrichtungen kürzungsbedingt bereits jetzt nicht mehr in der Lage sind, den vorhandenen Bedarf, geschweige denn einen Mehrbedarf zu decken. Hier ist dringend ein durchgreifendes Umlenken von Bund, Ländern und Kommunen notwendig. Kulturelle Teilhabe unterliegt einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Deshalb bedarf diese Querschnittsaufgabe nicht nur der fairen Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, sondern auch der Zusammenarbeit aller mit diesem Thema befassten Ministerien auf Bundesebene. Die Chipkarte macht nämlich nur dann Sinn, wenn nachhaltige Bildungsangebote finanziert werden.“

Die bisherige Diskussion berücksichtigt zu wenig die Chancen einer tiefgreifenden Trendwende zugunsten kultureller Teilhabe. Die Erfahrungen in Holland sollten genauso Berücksichtigung finden wie die Klärung datenschutzrechtlicher und operativer Fragen.“

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