"Tonträger sind als solche von der Prüfung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) nicht betroffen", erklärt Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft. "Sie brauchen im Handel nicht die für Filme erforderliche Alterseinstufung der FSK. Musik-DVDs hingegen unterliegen als Bildmedien zweifellos der Altersfreigabe der FSK."

Einzelne Händler haben inzwischen angefragt, ob sich mit der heute in Kraft tretenden änderung des Jugendschutzgesetzes für den Vertrieb von sogenannten Enhanced CDs, die neben den reinen Musiktiteln zum Hören auch einen Bildanteil enthalten (hierzu gehören z.B. einige Maxi-Singles), die Rechtslage geändert hat; dies wird vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft zur Zeit geprüft, um die Sachlage abschließend zu klären. Ein Ergebnis wird noch in diesem Monat vorliegen.

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