„Die kleinen und mittleren Livemusikspielstätten sind mit ihren anspruchsvollen Programmen ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Der Spielstättenprogrammpreis will diese vorwiegend privatwirtschaftlich betriebenen Kulturorte und die engagierte Arbeit der Spielstättenbetreiber stärker in das öffentliche Bewußtsein rücken, indem bundesweit und genreübergreifend herausragende Livemusikprogramme prämiert werden“, betont Staatsministerin Prof. Monika Grütters. 900.000 Euro stehen dabei für Preisgelder zur Verfügung. Die Initiative Musik realisiert den Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz 2014 unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz (BK Jazz) und der LiveMusikKommission, dem Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm).
Prof. Dieter Gorny, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Initiative Musik, ist von der kulturpolitischen Wirkung überzeugt.„Der Spielstättenprogrammpreis trägt dazu bei, die Livemusikkultur zu stärken. Dies ist notwendig, denn gerade die Spielstättenbetreiber arbeiten oft unter schwierigen Rahmenbedingungen. Der Preis ist ein kulturpolitisches Zeichen auf Bundesebene, das auch ein Signal für mehr Verantwortung in den Ländern und Kommunen setzen soll“, unterstreicht Gorny. „Das Engagement für die Spielstätten lohnt sich, denn eine lebendige Livemusikkultur, die ein breites musikalisches Spektrum und Raum für Experimente bietet, ist nicht nur essentiell für die Nachwuchsförderung, sondern auch ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor, der die Städte für junge Menschen attraktiv macht.“
Der Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz 2014 prämiert herausragende Livemusikprogramme des Vorjahres. Die Preise werden auch in diesem Jahr in drei Kategorien verliehen. In Kategorie I und II werden Spielstätten ausgezeichnet, abhängig von der Anzahl der Konzerte. Die Kategorie III zeichnet Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusikprogrammreihen mit mindestens zehn Konzerten im Jahr aus. Die Auswahl der auszuzeichnenden Jahresprogramme und Konzertreihen erfolgt durch eine Fachjury, die durch die Kulturstaatsministerin berufen wird. Die mit dem Spielstättenprogrammpreis verbundenen Prämien in Höhe von 5.000 Euro bis zu 40.000 Euro sollen dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Spielstättenbetreiber und Veranstalter können sich per Antrag bei der Initiative Musik um die als Prämie vergebenen Fördergelder bewerben.
Anträge sind ab Montag, dem 28. April 2014 über die Webseite der Initiative Musik (www.initiative-musik.de/spielstaettenprogrammpreis.html ) ausschließlich online möglich. Dort finden Sie die ausführlichen Teilnahmebedingungen, die über Förderziel, Antrags- und Teilnahmeberechtigung sowie über Auswahlentscheidung und Förderverfahren informieren. Antragsschluss ist am Montag, dem 2. Juni 2014 um 18 Uhr. Die Preisverleihung findet am 17. September 2014 in Hamburg statt.
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