Ganztag nicht nur im Rahmen von Unterricht und Betreuung umzusetzen, sondern ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Bildungsangebot bereitzustellen und damit gezielt Teilhabe- und Bildungschancen zu fördern – das fordert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) in einer Stellungnahme zur anstehenden Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe.
In der Stellungnahme plädiert die BKJ dafür, Kulturelle Bildung als festen Bestandteil eines umfassenden und kindergerechten Förder- und Bildungskonzepts einzusetzen. Das bedeutet auch, Ganztag und seine Partner nachhaltig infrastrukturell abzusichern. Als bundesweiter Dachverband Kultureller Bildung bringt sie ihre Expertise aktuell im zivilgesellschaftlichen Dialog der Ampel-Koalition zur Entwicklung eines Qualitätsrahmens für den Ganztagsausbau und einer entsprechenden Fachkräftestrategie ein.
„Jedes Kind sollte nach seinen eigenen Neigungen und Talenten die Möglichkeit haben zu tanzen, ein Musikinstrument zu erlernen, digitale Filme zu drehen oder Theater zu spielen. Dies darf nicht vom Engagement des Elternhauses oder einzelner Schulleiter*innen abhängig sein. Daher sollte der Rechtsanspruch auf Ganztag mit strukturellen Veränderungen einhergehen, welche die Expertise non-formaler Partner einbeziehen und so eine chancen- und kindergerechte Kulturelle Bildung für alle Kinder im Ganztag ermöglichen.“, so die Vorsitzende der BKJ, Prof. in Dr.in Susanne Keuchel.
2026 soll der Rechtsanspruch umgesetzt werden. Es bleibt demnach wenig Zeit, um dafür die Grundlagen zu schaffen bzw. vorhandene Strukturen sinnvoll auszubauen. Die BKJ fordert, die Chance auf eine Neuausrichtung des Ganztags nicht verstreichen zu lassen und kommunale Bildungslandschaften zu stärken, die schulische und außerschulische Träger miteinander vernetzen. So können in regional angepassten Umsetzungsmodellen die Stärken non-formaler Bildung, ihre Konzepte, Fachkräfte und Expertise in einem ganzheitlichen Bildungskonzept im Ganztag wirksam werden.
Formate Kultureller Bildung tragen dabei durch ihre Vielfalt, ihre Freiräume und durch gelebte Beteiligung zur Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen bei. Maßgeblich ist hierfür eine gleichberechtigte Kooperation, die Akteure und Dritte Orte non-formaler und außerschulischer Kultureller Bildung systematisch einbezieht.
Eine dauerhafte und ausreichende finanzielle Absicherung des Ganztags allgemein als auch der Träger non-formaler Bildung ist für einen qualitativen Ganztagsausbau unerlässlich.