Mit den „Jenaer Thesen zur Kulturpolitik“ fordert die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV), Ehrenamtliche im Kulturbereich besser zu fördern. Für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen erwartet die Bundesvereinigung eine bessere Verzahnung von Kooperationsangeboten der Vereine mit Schulen und Kindergärten.
Vizepräsidentin Gitta Connemann MdB: „Die Durchlässigkeit des Ganztagesangebotes muss gewährleistet sein, damit Kinder auch nachmittags die Angebote unserer Vereine außerhalb der Schule wahrnehmen können.“
Einen Schwerpunkt seiner Arbeit sieht der Verband in der kulturellen Bildung über alle Altersgrenzen hinweg. Besonders wichtig sei hierbei die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen in Kooperation mit den Ganztagesangeboten der Schulen. In diesem Zusammenhang stellt die BDMV folgende weitere Forderungen auf:
Für die Kooperation zwischen Musikvereinen und –verbänden mit Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen seien Regelungen zu erarbeiten, die Basis für ein qualitätsvolles Zusammenwirken der Institutionen bilden.
Länder und Kommunen müssen künftig finanziell und rechtlich anerkennen, dass die Musikvereine und -verbände im Bereich der außerschulischen kulturellen Bildung eine eigenständige Aufgabe wahrnehmen, die unverzichtbar für die kulturelle Bildungsinfrastruktur ist.
Neben der Verabschiedung der Jenaer Thesen zur Kulturpolitik befasste sich die BDMV auch mit ihrer Beitrags- und Finanzierungsstruktur. Nach jahrelangen, sehr intensiven Diskussionen einigten sich die Vertreter der 24 Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung auf ein Finanzierungskonzept, das den Vereinen wesentlich höhere Beiträge abverlangt.
Nicht verabschiedet wurde hingegen eine von der Verbandsspitze vorgeschlagene Satzungsänderung, die die Zusammensetzung des Verbandspräsidiums neu geregelt hätte. Dadurch mussten die in Jena vorgesehenen Neuwahlen des Präsidiums um ein halbes Jahr verschoben werden.
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Präsidiums um Präsident Dr. Wolfgang Bötsch, den Vizepräsidenten Gitta Connemann MdB, Wolfgang Roggatz und Horst H. Sassik sowie Generalsekretär Stefan Liebing werden nach eigenen Angaben auf eine Wiederwahl verzichten. Nach ihrer Auffassung entspricht die in Jena geführte Debatte zur Finanzierungsstruktur und zur Satzung weder im Umgangston und Diskussionsstil noch inhaltlich der vom Präsidium bisher verfolgten Ausrichtung des Verbandes. Dem Vorgehen des geschäftsführenden Präsidiums schlossen sich weitere Mitglieder des erweiterten Präsidiums an, unter anderem der Vorsitzende des Fachbereiches Medien und Öffentlichkeitsarbeit, Nico Lauxmann. Das Präsidium der BDMV bleibt bis zur Neuwahl im Rahmen einer Vollversammlung im kommenden Frühjahr geschäftsführend im Amt.
Bereits anlässlich der Vollversammlung der BDMV im Jahr 2004 verabschiedete der Verband seine viel beachteten „Stuttgarter Thesen zur Kulturpolitik“. In dem jüngst auf den Weg Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements seien einige zentrale Forderungen der Bundesvereinigung umgesetzt worden. BDMV-Vizepräsidentin Connemann MdB ist deshalb der Auffassung: „Das neue Gemeinnützigkeitsrecht ist eine Chance für die Vereine!“
So wurde die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine gesetzlich klargestellt. Zudem wurde der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen verbessert und entbürokratisiert.
Auch in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Spenden gebe es positive
Veränderungen: Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug seien einheitlich auf 20 Prozent der Einkünfte angehoben worden. Zur Entbürokratisierung trägt nach Auffassung des Verbandes bei, dass Spenden bis 200 Euro jetzt durch einfachen Bankbeleg nachgewiesen werden können.
Die von der Bundesvereinigung geforderte Erhöhung der Übungsleiterpauschale wurde umgesetzt. Hiervon profitieren alle ehrenamtlich geführten Vereine in den Bereichen Musik, Kultur und Sport.
Zusätzlich wurde ein allgemeiner Freibetrag von 500 Euro für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich eingeführt. Mit dem neuen Freibetrag soll erreicht werden, dass die Vereine den Aufwand ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter künftig unkompliziert abgelten können, indem sie ihnen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entschädigung auszahlen.
Weiterhin sei mit dem neuen Gesetz die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von 30.678 Euro Einnahmen im Jahr auf 35.000 Euro angehoben worden.
Einige Forderungen aus den Stuttgarter Thesen, wie z.B. weitere Erleichterungen im Zuwendungs- oder Steuerrecht, seien allerdings bislang noch nicht ausreichend umgesetzt worden. „Unser Verband wird in diesen Punkten aber weiterhin wirkungsvoll die Interessen seiner Mitgliedsvereine vertreten und mit den Verantwortlichen in den Parlamenten im Gespräch bleiben“ bekräftigt Stefan Liebing, Generalsekretär der Bundesvereinigung.
Absätze
Quelle
http://www.bdmv-online.de