Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, weil es sowohl den Datenschutz wie auch die berechtigten Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stärkt. „Wir haben immer betont, dass wir kein Interesse daran haben, wer, wann, was mit wem im Internet kommuniziert. Aber es muss möglich sein, Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können, da bei vollständiger Anonymität das Internet zum rechtsdurchsetzungsfreien Raum würde. Dieser Auffassung hat das Gericht in seinem Urteil Rechnung getragen“, betonte Stefan Michalk, Geschäftsführer des BVMI am Dienstag in Berlin.

So heißt es in dem über 60-seitigen Urteil unter Ziff. 260 unter anderem: „Freilich besteht umgekehrt auch ein gesteigertes Interesse an der Möglichkeit, Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsgüterschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu können. […] In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden. Die Möglichkeit einer individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen von einigem Gewicht bildet deshalb ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers. Soweit für entsprechende Auskünfte seitens der Diensteanbieter unter den derzeitigen technischen Bedingungen, nach denen IP-Adressen überwiegend nur für die jeweilige Sitzung („dynamisch“) vergeben werden, Telekommunikationsverkehrsdaten ausgewertet werden müssen, wirft dieses folglich keine prinzipiellen Bedenken auf.“