Der für Donnerstag, den 7. Mail 2020 geplante Beschluss zur Gutscheinlösung für Kulturveranstaltungen ist zurückgestellt worden. Dazu erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:

"Mit großer Sorge müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die SPD den Beschluss für eine Gutscheinlösung für Kulturveranstaltungen vertagt hat. Wir warnen vor den massiven Folgen, die eine Aufweichung der Härtefallregelung für den Kulturbereich hätte.

Die geplante Regelung ist eine ausgewogene Lösung für Veranstalter und Verbraucher. Eine Schlichtungsstelle kann dabei auch gerechte Härtefallentscheidungen treffen. Sollten die Veranstaltungsfirmen aber in den meisten Fällen zur Ticketrückerstattung verpflichtet werden, drohen fast der Hälfte der Firmen die Insolvenz. Dies ist weder wirtschaftlich noch kulturpolitisch verantwortbar: Im Falle der Insolvenz bleibt der Ticketbesitzer erst recht auf seinen Kosten sitzen. Für alle Beteiligten wäre der Schaden groß.

Die Corona-Krise versetzt den Kulturbereich in einen Ausnahmezustand. Dies erfordert auch außergewöhnliche Maßnahmen. Wir müssen einen Kahlschlag unserer Kulturlandschaft gemeinsam verhindern. Schließlich haben wir alle ein großes Interesse daran, dass wir uns in Konzerten und Kulturveranstaltungen wiedersehen können. Dafür müssen wir aber auch das Überleben unserer vielfältigen Kulturlandschaft sichern."

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Dazu erklärt Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Die dringend notwendige Gutscheinlösung für Veranstalter wird kommen und wie geplant in Kraft treten. Der Abschluss des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht im Bundestag wird nur um eine Woche verschoben.

"Zur Gutscheinlösung für die Veranstalter von Konzerten, Sportevents und Freizeitveranstaltungen gibt es noch Beratungsbedarf, weshalb wir den Abschluss des Gesetzes im Bundestag auf die kommende Sitzungswoche vertagt haben. Auch die Union hatte Klärungsbedarf hinsichtlich der Härtefallregelung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gemeinsam mit der Union haben wir deshalb heute im Rechtsausschuss die Vertagung beschlossen.

Dies bedeutet aber nicht, dass das Gesetz dadurch später In Kraft tritt. Da das Gesetz ohnehin auch im Bundesrat beraten werden muss und der Bundesrat erst am 15. Mai 2020 wieder tagt, kommt die für Veranstalter dringend notwendige Hilfe keinen Tag später als bei einem Abschluss im Bundestag in dieser Woche.“

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Quellen: https://www.cducsu.de ; https://www.spdfraktion.de