Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags die Verankerung des Staatsziels Kultur abgelehnt wurde. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, in das Grundgesetz einen neuen Art. 20 b „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ aufzunehmen. Sie hat sich damit die einstimmig verabschiedete Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ zu Eigen gemacht.
In der Debatte wurde nochmals unterstrichen, dass es beim Staatsziel Kultur nicht um irgendeine Grundgesetzänderung geht, sondern um eine Wertentscheidung. Ebenso wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bereits grundgesetzlich verankert ist, geht es beim Staatsziel Kultur um den Schutz der geistigen Lebensgrundlagen.
Der Deutsche Kulturrat ist froh, dass die Redner der FDP, Die Linke und der SPD versichert haben, dass sie das Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen werden. Ebenso hofft der Deutsche Kulturrat, dass die Kulturpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit in ihrer Fraktion für die Forderung nach dem Staatsziel Kultur finden werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die heutige Debatte im Deutschen Bundestag war leider in Teilen keine Sternstunde des Parlaments. Die SPD-Abgeordneten erläuterten immer wieder, warum sie 100%ig für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz sind und trotzdem aus Koalitionsdisziplin gegen ihre Überzeugung stimmen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte ihren Kulturpolitikern gleich gänzlich die Möglichkeit verwehrt, sich in die Debatte einzuschalten und stattdessen ihre Rechtpolitiker aufgeboten, die aus ihrem Unverständnis gegenüber der Kulturpolitik keinen Hehl machten. Deutlich wurde, dass die Union auch in der Zukunft unter keinen Umständen bereit ist, das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen. Statt einem Staatsziel Kultur bot die Union dem Kulturbereich kurzerhand den Kulturstaatsminister Bernd Neumann als eine Art dauerhafter staatlicher Kulturversicherung an. Hier wurde schmerzlich deutlich, dass die Union den Sinn und Zweck des Staatsziels Kultur im Grundgesetz nicht verstanden hat.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de