Der Deutsche Bundestag hat heute ohne Gegenstimme das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts verabschiedet. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte im Bundestag: "Deutschland nimmt mit der Neuregelung des Kulturgutschutzrechts seine Verantwortung für das kulturelle Erbe der Menschheit wahr – national wie international. Mit dem neuen Gesetz leisten wir einen entscheidenden Beitrag, um den illegalen Handel mit Kulturgut aus Raubgrabungen zu verhindern. Das ist angesichts der Zerstörung des Weltkulturerbes in Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien und dem Irak und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch den illegalen Handel mit archäologischen Objekten nicht zuletzt ein Gebot unseres Selbstverständnisses als Kulturnation.“
Neben verbesserten Ein- und Ausfuhrbestimmungen enthält der Gesetzentwurf Regelungen, um unrechtmäßig verbrachtes nationales Kulturgut zurückzuerhalten und um illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben. Auf der Grundlage des bisherigen Gesetzes von 2007 war es zu keiner einzigen Rückgabe gekommen, obwohl es mehrere Fälle unrechtmäßig verbrachten Kulturguts in Deutschland gab.
Der Gesetzentwurf umfasst zudem Bestimmungen, um nationales Kulturgut wirksam vor Abwanderung zu schützen. "Mit derselben Selbstverständlichkeit, mit der wir in Deutschland Milliarden an Steuergeldern für die Kulturförderung ausgeben, sollten wir auch das kulturelle Erbe schützen und bewahren – darunter die wenigen Kulturgüter, die als national wertvoll gelten. Als Spiegel unserer Geschichte und Identität darf Kunst staatliche Förderung wie auch staatlichen Schutz erwarten“, betonte Grütters.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart werden mit der Neuregelung des Kulturgutschutzrechts die bestehenden Regelungen in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Außerdem werden dringend notwendige Anpassungen an europäisches Recht und internationale UNESCO-Standards umgesetzt. In 26 von 28 EU-Ländern sind bereits Ausfuhrgenehmigungen auch innerhalb des EU-Binnenmarkts erforderlich. Deutschland führt diese jetzt als eines der letzten EU-Länder ein.
In den Gesetzentwurf aufgenommen wurden Anregungen und Konkretisierungen aus der Anhörung im Deutschen Bundestag im April 2015 sowie aus einem umfangreichen Anhörungsverfahren im Herbst desselben Jahres. Auch die Änderungswünsche des Bundesrats aus dem ersten Durchgang im Herbst 2015 wurden im Kern übernommen. "Nach der engagierten öffentlichen Debatte, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten über die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes geführt haben, haben wir mittlerweile einen breiten Konsens erreicht: einen breiten Konsens all derer, die Kulturgüter im Interesse des Gemeinwohls schützen wollen“, so Kulturstaatsministerin Grütters.
Der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause abschließend über das Gesetz beraten.