Anlässlich der Festveranstaltung des Deutschen Stiftungstages heute in der Frauenkirche in Dresden hat der Chef des Bundeskanzleramts Bundesminister Dr. Thomas de Maiziere die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts konkretisiert.

Vor vier Wochen haben Verbände des Dritten Sektors einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgestellt. Zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, dem Bundesverband Deutscher Stiftungen, dem Deutschen Naturschutzring, dem Deutschen Sportbund und VENRO sowie Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler hat der Deutsche Kulturrat diesen Vorschlag erarbeitet. Mit diesem Vorschlag machen der Dritte Sektor und die Wissenschaft ein konkretes Angebot zum Abbau von Bürokratie sowie zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit im gemeinnützigen Bereich.

Der Deutsche Kulturrat ist sehr erfreut, dass Bundesminister de Maiziere dieses gemeinsame Engagement aus der Zivilgesellschaft besonders gewürdigt hat. Nach Aussage von Bundesminister de Maiziere wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause das Bundesfinanzministerium einen mit den Ländern abgestimmten Referentenentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen. Die Vorschläge aus dem Dritten Sektors sollen bei der Erstellung dieses Referentenentwurfs sorgfältig geprüft werden. Zu diesem Referentenentwurf sollen Anhörungen stattfinden. Das Bundeskabinett soll sich im Herbst 2006 damit befassen. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetz zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts verabschiedet und dann zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung rasch ihre Zusage aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Der Deutsche Kulturrat und andere Verbände des Dritten Sektors haben mit ihrem gemeinsamen Vorschlag eine Vorlage geliefert, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit an der Praxis orientiert und zugleich wissenschaftlich abgesichert, das Gemeinnützigkeitsrecht entrümpelt und zukunftsfähig gemacht werden kann. Am Ende der Reform muss ein modernes, zukunftsfähiges Gemeinnützigkeitsrecht stehen, dass Bürgerschaftliches Engagement ermöglicht und nicht behindert. Dafür hat der Chef des Bundeskanzleramts Bundesminister Dr. Thomas de Maiziere heute den Startschuss gegeben."

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