Heute wurde der vierte deutsche Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Mit dem Bericht informiert Deutschland die UN-Organisation über Fortschritte und Entwicklungen im Bereich kultureller Vielfalt zwischen 2020 und 2023. Anhand von über 100 Beispielen zeigt der Bericht, wie Deutschland kulturelle Vielfalt national und international fördert.

Die Veranstaltung wurde gemeinsam organisiert vom Auswärtigen Amt, der Kultusministerkonferenz und der Deutschen UNESCO-Kommission. Fachleute aus Kultur und Medien diskutieren die Inhalte und Erkenntnisse des Berichts. Im Fokus stehen Handlungsansätze für Deutschlands Kultur- und Gesellschaftspolitik in den kommenden Jahren.

Kulturelle Vielfalt in Zeiten globaler Kriege und Krisen

Dass es notwendig ist, Kunst und Kultur zu schützen, wurde zwischen 2020 und 2023 so deutlich wie selten zuvor: Die Covid-19-Pandemie hat den Kulturbetrieb beinahe zum Erliegen gebracht. Kriege und Konflikte schränken künstlerische Freiheiten ein. Die Zahl verfolgter und geflüchteter Kulturschaffender hat dramatisch zugenommen. Auch der Klimawandel, Desinformation und Hass im Netz stellen den Kultursektor vor Herausforderungen. Der Staatenbericht zeigt aber auch, wie kulturelle Vielfalt erfolgreich geschützt und gefördert wird.

Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer erklärt: „Kultur ist das, was uns als Menschen und als Gesellschaft ausmacht. Sie in ihrer Vielfalt zu schützen und zu fördern, ist unser zentraler Auftrag! Ganz besonders beeindruckt mich, mit welchem Engagement Kultureinrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteure an der Umsetzung der UNESCO-Konvention und der Erstellung des Staatenberichts mitwirken. Diese Zusammenarbeit und Kooperation schaffen die Basis für eine demokratische und vielfältige Kulturlandschaft, die gerade jetzt wichtiger ist denn je.“

Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtiges Amt, betont: „Kulturelle Vielfalt lebt vom Austausch, von der Vernetzung und Kooperation über Ländergrenzen hinweg. Doch unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie waren der Austausch kultureller Güter und Dienstleistungen weltweit und die Mobilität von Kulturtätigen enorm erschwert. Das war eine tiefe Krise. Wie diese Krise überwunden werden konnte, davon zeugt der Staatenbericht. Daraus können wir für unsere Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik wichtige Lehren ziehen. Ich danke insbesondere der Zivilgesellschaft für Ihren Beitrag zu dem Staatenbericht, denn ihre Rolle für den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt ist elementar.“

Absätze
„Kulturelle Vielfalt ist der Herzschlag unserer Demokratie.“
Autor
Kulturstaatsministerin Claudia Roth

Kulturstaatsministerin Claudia Roth macht deutlich: „Kulturelle Vielfalt ist nicht selbstverständlich. Das zeigt der aktuelle Staatenbericht besonders deutlich. Die Covid-19-Pandemie, der verbrecherische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Klimakrise stellen den Kunst- und Kultursektor vor große Herausforderungen. In diesen schwierigen Zeiten stand der Bund Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen mit umfangreichen Maßnahmen unterstützend zur Seite. Maßnahmen, die Wirkung gezeigt und zur Stabilisierung der kulturellen Infrastruktur beigetragen haben. Die Kultur unseres Landes in ihrer ganzen Breite zu fördern und zu schützen, wird auch in Zukunft mein zentrales Anliegen bleiben. Denn kulturelle Vielfalt ist der Herzschlag unserer Demokratie.“

Timon Gremmels, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz und Hessischer Minister für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur, unterstreicht: „Der diesjährige Bericht umfasst den Zeitraum der Covid-19-Pandemie, welche verheerende Auswirkungen auf den Kunst- und Kultursektor hatte. Er zeigt aber auch, mit welchem Engagement und hohem Ressourceneinsatz Bund und Länder sich dieser Pandemie gestellt haben. Ich freue mich, dass mittlerweile das Publikum in die Kultureinrichtungen zurückgekehrt ist, auch dank kreativer und zukunftsgerichteter Ideen des Kultursektors. Viele davon finden sich im vierten Staatenbericht wieder und sind Motivation für die weitere Arbeit der Länder.“

Zentrale Ergebnisse des Berichts

  • Die Covid-19-Pandemie hat den Kultur- und Kreativsektor im Berichtszeitraum maßgeblich geprägt. Bund und Länder reagierten mit einer Vielzahl von Programmen, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Zugleich wurden die langfristige Resilienz und Transformationsfähigkeit des Kultursektors etwa durch Digitalisierungsmaßnahmen gestärkt.
  • Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz haben in den letzten vier Jahren auch im Kultur- und Kreativsektor stark an Bedeutung gewonnen. Die Rolle von Kultur für das Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele wird zunehmend wahrgenommen. Es wurden Maßnahmen insbesondere zu ökologischer Nachhaltigkeit und Umweltschutz in Kulturinstitutionen und auf politischer Ebene angestoßen.
  • Das Bewusstsein für die Notwendigkeit fairer und nachhaltiger Kooperationen mit Ländern des Globalen Südens ist seit Erscheinen des letzten Staatenberichts 2020 gewachsen. Beispielsweise wurden transkontinentale Partnerschaften zwischen Kultureinrichtungen gestärkt und die Förderung für Koproduktionen und Zusammenarbeit auf Augenhöhe weiter ausgebaut.
  • Angesichts zunehmender autoritärer Tendenzen in vielen Staaten weltweit bleibt der Schutz von Kulturschaffenden in In- und Ausland ein wichtiges Handlungsfeld sowohl der nationalen als auch der auswärtigen Kulturpolitik. Deutschland hat seine Angebote für verfolgte Kulturschaffenden sowie Exilkünstlerinnen und -künstler ausgeweitet. Der Bericht hebt insbesondere das große Engagement und die Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft hervor.

Hintergrund

Die UNESCO-Generalkonferenz hat 2005 die „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ verabschiedet. Das UNESCO-Übereinkommen ist das einzige völkerrechtlich bindende politische Instrument zu zeitgenössischer Kultur und Kreativwirtschaft. Ziel ist, die freie Entfaltung von Kunst und Kultur unter den Bedingungen fortschreitender Handelsliberalisierung sicherzustellen und gleichberechtigte weltweite Kulturkooperationen zu erreichen. Dafür sichert die Konvention den Vertragsstaaten das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung zu. 155 Länder und die Europäische Union haben die Konvention seither ratifiziert oder sind ihr beigetreten. Deutschland gehörte zu den Initiatoren des Übereinkommens.

Alle vier Jahre informieren die Vertragsparteien mit einem sogenannten Staatenbericht die UNESCO darüber, wie sie das Übereinkommen umsetzen, welche Fortschritte gemacht wurden und welche Herausforderungen bestehen. Deutschland legt seinen Bericht im Sommer 2024 zum vierten Mal vor.

Die zusammengestellten Daten und Informationen unterstützen die evidenzbasierte Politikgestaltung, fördern den Austausch über gute Praxis und tragen so zur Umsetzung der Konvention bei. Sie bilden zudem die wesentliche Basis für den Weltkulturbericht der UNESCO. Die Erstellung des Staatenberichts wird durch das Auswärtigen Amt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Kultusministerkonferenz gesteuert und von der Deutschen UNESCO-Kommission unterstützt. Neben Bund und Ländern sind auch Kommunen und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen an der Gestaltung des Berichts beteiligt.

Weitere Informationen

Programm zur Vorstellung des vierten Staatenberichts (2020-2023)
Vierter Staatenbericht (2020-2023)  
Dritter Staatenbericht (2016-2019)
UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Plattform der UNESCO-Konvention