Am 21. Seotember 2007 haben zwei wichtige Gesetzespakete den Bundesrat passiert, die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sowie die Reform des Urheberrechts. Beide Gesetze können nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten nun in Kraft treten. Sie wurden vor der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass der Bundesrat beiden Gesetzespaketen zugestimmt und nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat.

Das reformierte Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht soll rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten. Die heutige Entscheidung des Bundesrates gibt den bürgerschaftlich Engagierten sowie den gemeinnützigen Organisationen Rechtssicherheit, dass die neuen Regelungen zur Anwendung kommen. Durch die Reform wird u.a. der Spendenabzug auf 20% vereinheitlicht und der Übungsleiterfreibetrag auf 2.100 Euro/Jahr angehoben. Ebenso steigt der Höchstbetrag, der bei der Gründung von Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden kann. Diese Veränderungen werden das bürgerschaftliche Engagement sicherlich weiter stärken. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass Bundesfinanzminister Steinbrück laut Angaben der Berliner Zeitung überlegt, ehrenamtliche Engagierte darüber hinaus steuerlich zu entlasten.

Ebenso wichtig ist, dass die Beratungen zum so genannten Korb II Urheberrecht in der Informationsgesellschaft nunmehr abgeschlossen sind. Der Deutsche Bundestag hatte am Gesetzesentwurf der Bundesregierung erhebliche Änderungen vorgenommen. Bundestag und Bundesrat haben durch jeweilige Entschließungsanträge den dritten Korb Urheberrecht in der Informationsgesellschaft bereits gepackt, so dass die Beratungen weitergehen werden. Der Bundesrat macht sich in seiner Entschließung für weitere Begünstigungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung stark. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass hierbei die berechtigten Interessen der Urheber zu berücksichtigen sind.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr positiv, dass der Bundesrat beiden Gesetzespakten zugestimmt hat. Bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts wurden echte Verbesserungen für bürgerschaftlich Engagierte sowie für gemeinnützige Organisationen erreicht. Bei der Reform des Urheberrechts wurde das Schlimmste verhindert. Beide Themen werden uns aber nicht loslassen. Bundesfinanzminister Steinbrück hat angedeutet, dass er sich weitere Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte vorstellen kann. Das ist positiv. Bei den geplanten Änderungen im Urheberrecht wird darauf zu achten sein, dass die Urheber nicht hinten herunterfallen. Langeweile droht jedenfalls nicht.“

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