Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 10. November 2016 zusätzlich 280 Millionen Euro für den Kulturetat 2017 bewilligt. Der Gesamthaushalt für Kultur und Medien steigt damit auf rund 1,63 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von über 17 Prozent gegenüber dem Haushalt 2016 und der größte Aufwuchs des Kulturhaushalts seit dem Amtsantritt von Staatsministerin Monika Grütters.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte dazu: "Der Haushaltsausschuss hat den finanziellen Rahmen meines Etats erheblich erweitert. Das ist eine schöne Bestätigung für den gesamtgesellschaftlichen Wert der Kultur. Kunst und Kultur als Brückenbauer sind mehr denn je gefragt. Kultur stiftet Werte und Identität, sie fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt und trägt zur Selbstvergewisserung bei. Mit den zusätzlichen Mitteln werden wir die Chancen und die Instrumente der Kultur in ganz Deutschland stärken. Sie kommen der Erhaltung des Filmerbes oder des schriftlichen Kulturgutes ebenso zugute wie der Deutschen Welle, die insbesondere ihre türkisch- und arabischsprachigen Programme ausweiten wird. Vor allem aber sollen viele Kulturorte in der Fläche, auch jenseits der Metropolen erreicht und so in ihrer wertvollen Arbeit ermutigt werden.“
Von der Erhöhung des Kulturhaushalts profitieren unter anderem folgende Projekte und Einrichtungen:
Über 70 Millionen stehen für Denkmalschutzmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung und weitere rund 5 Millionen für Orgelsanierungen.
Die Mittel für die Deutsche Welle sollen um bis zu 7 Millionen Euro erhöht werden. Für Investitionen unter anderem in die Bereiche Digitalisierung, Soziale Medien und IT-Sicherheit stehen für die Deutsche Welle außerdem bis zu 10,7 Millionen Euro bereit.
Für die Vorbereitung des Beethovenjubiläums im Jahr 2020 - dem 250. Geburtsjahr Ludwig van Beethovens - stehen 2017 erstmals Mittel in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen bei entsprechender Kofinanzierung für Vorhaben in der Region Bonn, aber auch bei bundesgeförderten Einrichtungen und freien Trägern im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Der Bund fördert aber nicht nur die klassische Musik. So erhält auch die Initiative Musik bis zu 1,5 Millionen Euro zusätzlich zur Förderung von Rock-, Pop- und Jazzmusikerinnen und -musikern sowie der Infrastruktur, die diese benötigen.
Dem Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig, ein Ausstellungsort des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, sollen 2017 bis zu 1,5 Millionen Euro zu Gute kommen. Außerdem stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Mitteln soll die Dauerausstellung erneuert werden, um die politische Bildungsarbeit der Einrichtung zu stärken.
Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes soll im kommenden Jahr erstmals mit bis zu 1 Million Euro unterstützt werden. Viele alte Handschriften, Archivalien und Bücher in deutschen Archiven und Bibliotheken sind in ihrer Substanz zunehmend gefährdet und bedürfen daher dringender Erhaltungsmaßnahmen, damit sie nicht unwiederbringlich verloren gehen. Auch das deutsche Filmerbe muss bewahrt und digitalisiert werden. Der Ansatz hierfür wird von 1 Million Euro auf 2 Millionen Euro verdoppelt. Bei beiden Programmen ist es erforderlich, dass die jeweiligen Länder die geförderten Projekte mitfinanzieren.
Der Theaterprogrammpreis soll 2017 fortgeführt und erneut verliehen werden. Im Haushalt 2015 waren hierfür erstmals 1 Million Euro vorgesehen. Nach ihrer diesjährigen Theaterreise durch die neuen Bundesländer möchte Staatsministerin Grütters gerade den kleinen und mittelgroßen Theatern auch im nächsten Jahr wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung verschaffen. Sie wird den Preis daher erneut ausloben.
Die vom Bund geförderten KZ-Gedenkstätten in Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Mittelbau-Dora, Neuengamme, Ravensbrück und Sachsenhausen sollen mit zusätzlich bis zu 500.000 Euro gestärkt werden. Die Mittel werden insbesondere der pädagogischen Arbeit der Gedenkstätten zugutekommen, da sie ein hohes Aufkommen an Besuchergruppen aus dem In- und Ausland, vor allem an Schulklassen, erleben. Auch hier bedarf es einer Mitfinanzierung durch die Sitzländer der Gedenkstätten.
Für die Generalsanierung des herausragenden Baudenkmals Augsburger Synagoge stehen in 2017 und den Folgejahren insgesamt bis zu 6 Millionen Euro zur Verfügung; für die Synagoge Lübeck im kommenden Jahr 2,5 Millionen Euro.