Heute wurden vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Johann Saathoff, MdB, der Umsetzungsbeirates der Nationalen Plattform zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen einberufen. Für den Kulturbereich wurde der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, vom BMI in den Beirat berufen.
Das BMI baut die Nationale Plattform zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen mit dem Beirat aus, um die institutionalisierte sektor- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Diese soll den Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Akteuren der Netzwerke Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft und den Medien dazu dienen, in einen konstruktiven Dialog zu treten und zu bleiben.
Die Nationale Plattform soll als Mechanismus dazu dienen, Katastrophenrisikomanagement als Querschnittsthema zu stärken, dabei Informationen zu erhalten und zu teilen sowie den Prozess der Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Resilienzstrategie aktiv mitzugestalten. Zur besseren Organisation wurde der Umsetzungsbeirat zur Nationalen Plattform in Leben gerufen.
Olaf Zimmermann beschrieb in der ersten Beiratssitzung den großen Bedarf an resilienteren Strukturen im Kulturbereich bei Naturkatastrophen, Pandemien und auch möglichen kriegerischen Auseinandersetzungen. Er forderte, eine auskömmliche Bundesfinanzierung ein und kritisierte, dass im Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes der Kulturbereich vom BMI bislang noch nicht aufgenommen wurde.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz, kurz für Kritische-Infrastruktur-Dachgesetz, soll die EU-Richtlinie zur Sicherung kritischer Infrastruktur in deutsches Recht umgesetzt werden. Kritische Einrichtungen im Sinne der EU-Richtlinie sind: Energieversorgung, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Ziel ist es, auf Pandemien, Krieg, Naturkatastrophen etc. gemeinschaftlich reagieren zu können. Hierzu sollen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit sowie ein Resilienzplan entwickelt werden, der regelmäßige Risikobewertungen und Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktur vorsieht. In der EU-Richtlinie ist Kultur nicht explizit genannt. Umso wichtiger ist es nun, auf der nationalen Ebene Kultur in das Gesetz einzubeziehen, um beim dringend erforderlichen Kulturgutschutz in der Zukunft Bundesförderungen zu ermöglichen. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich im Mai das KRITIS-Dachgesetz beschließen und noch vor der Sommerpause in die parlamentarische Beratung geben.