Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium sein Schreiben vom 19. Januar dieses Jahres bis auf weiteres ausgesetzt hat. Das Bundesfinanzministerium hat heute das entsprechende Schreiben vom 13.12.2006 an die Obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.

Am 19. Januar dieses Jahres hatte das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben mitgeteilt, dass ab dem 01.01.2007 Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen steuerlich nicht absetzbar sind, wenn eine geldwerte Gegenleistung gewährt wird. Als geldwerte Gegenleistung zählt z.B. der kostenlose oder ermäßigte Eintritt in ein Museum, eine ermäßigte Ausleihegebühr in Bibliotheken usw. Diese Vorteile sind bei Fördervereinen allgemein üblich und stellen eine Anerkennung des geleisteten Engagements dar. Denn regelmäßig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als der entstehende geldwerte Vorteile. Gegen das Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums hatte der Deutsche Kulturrat massiv protestiert.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „In knapp zwei Wochen wäre das BMF-Rundschreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen in Kraft getreten. Kurz vor Toresschluss wurde es gerade noch rechtzeitig vom Bundesfinanzministerium ausgesetzt. Die Fördervereine von Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Bibliotheken können nun erst einmal aufatmen. Jetzt besteht im Rahmen der anstehenden Reform des Gemeinnützigkeitsrechts die Chance gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestags Lösungen zu erarbeiten, die Rechtsklarheit für die Kulturfördervereine schaffen, Missbrauch verhindern und dabei sicherstellen, dass die Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen steuerlich absetzbar sind. Der Weg ist also nun frei für eine sachgerechte Entscheidung im Sinne der Kulturförderung. Dafür danken wir dem Bundesfinanzminister.“

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