Mit einem Positionspapier informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) – der Dachverband der Berufs- und Fachverbände – über den dringlichen Regelungsbedarf des Berufs. Die Politik ist aufgefordert, einen sektorenübergreifenden, bedarfsgerechten Zugang der Patient.innen zu Künstlerischen Therapien zu ermöglichen.

Im Positionspapier der BAG KT „Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen“ appellieren neun Berufsverbände und Fachgesellschaften an die Politik, den Beruf der Künstlerischen Therapeut.innen für alle Sektoren des Gesundheitswesens gesetzlich zu verankern. Damit soll der Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung durch fachlich qualifiziert ausgebildete Therapeut.innen in den Bereichen Kunst-, Theater-, Tanz- und Musiktherapie betont werden. „Nur eine Definition der neuen Berufe und eine gesetzliche Regulierung auf der Grundlage bestehender anerkannter und zertifizierter Ausbildungen kann für den Schutz von Patientinnen und Patienten sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich sorgen,“, erklärt die Vorsitzende der BAG KT, Beatrix Evers-Grewe: „Wir brauchen eine geschützte Berufsbezeichnung aufgrund akademischer wie privatrechtlicher Ausbildungsangebote, die im Rahmen der BAG KT seit Jahren qualitätsgesichert sind“.

„Wir wissen“, so ergänzt der Vorsitzende der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, Prof. Dr. Lutz Neugebauer, „dass der ‚Wildwuchs‘ unseriöser Aus- und Weiterbildungsanbieter die Unsicherheit von Patient.innen verstärkt.“ Deshalb braucht es einen gesetzlichen Rahmen. „Die Unklarheiten zwischen Ministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wer dafür zuständig ist, müssen nun in der neuen Legislaturperiode endlich aufgelöst und geklärt werden“, so Neugebauer. Es sei für die Situation unwürdig, wie die Verantwortung hin und her geschoben wird.

Im 7-Punkte Positionspapier der BAG KT erwarten die Vertreter.innen der Künstlerischen Therapien (KT) außerdem, dass die internationalen wie nationalen zahlreichen evidenzbasierten Nachweise der KT nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern jetzt auch in politische Handlungen umgesetzt werden. „Der evidenzbasierte Einsatz ist in vielen medizinischen Leitlinien dargelegt und dennoch braucht es auch weiter eine zukunftsorientierte Forschungsförderung und die wird durch eine berufsrechtliche Regelung erleichtert“, bekräftigt Prof. Johannes Junker, Studiendekan Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. „Wir wollen in der Versorgung erreichen, dass die Einrichtungen des Gesundheitswesens sektorenübergreifend stärker als bisher miteinander kooperieren können. Ein guter Zugang zu Künstlerischen Therapien muss auch für diejenigen möglich werden, die aufgrund ihrer soziökonomischen Situation bisher benachteiligt sind“, so Junker weiter. Deshalb fordert der Dachverband der Künstlerischen Therapeut.innen eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung der Leistungserbringung und zwar für alle Sektoren des Gesundheitswesens.

Die sieben Forderungen der BAG KT werden mit weiteren Informationen untermauert und ausführlich begründet. Mit dem Positionspapier sind nun Vorschläge auf dem Tisch, wie die Politik künftig die Künstlerischen Therapien in das Gesundheitswesen integrieren kann. Damit könnte den vorliegenden Einschätzungen 1 renommierter Institutionen Rechnung getragen werden, die seit einiger Zeit für Patient.innen einen guten Zugang zur Versorgung mit Künstlerischen Therapien empfehlen – in präventiven, akuten und rehabilitativen Bereichen.

Das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien finden Sie auf der Homepage der BAG KT.

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