Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB kündigte bei der gestrigen Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrat an, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen.
Der Deutsche Kulturrat fordert schon seit Jahren eine deutlich höhere Entlohnung der freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. In einigen Bundesländern (NRW, Brandenburg, Bremen und Sachsen) sind die sogenannten Basishonorare bereits in Vorbereitung.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund wird in der Zukunft die Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler besser honorieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Wir freuen uns, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen die Einführung von Basishonoraren im kommenden Jahr zugesagt hat.“