Mit dem neuen Hilfsprogramm U*act unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein Kooperationen von Theatern in Deutschland mit geflüchteten Künstlerinnen und Künstlern aus der Ukraine. Das Programm wendet sich an öffentlich getragene Staatstheater, Stadttheater und Landesbühnen in Deutschland sowie an künstlerisch selbst produzierende und Kunst vermittelnde Privattheater. Ziel ist es, geflüchteten Künstlerinnen und Künstlern während ihres Aufenthaltes in Deutschland zu Arbeitsmöglichkeiten zu verhelfen und sie in den Austausch mit der Kulturszene in Deutschland zu bringen. Dazu sollen sie unter anderem in Produktionen des Sprechtheaters, des Tanzes oder in künstlerische Performanceprojekte eingebunden werden.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Mit diesem Förderprogramm wollen wir geflüchteten Künstlerinnen und Künstlern aus der Ukraine hier in Deutschland eine Stimme geben und dafür sorgen, dass sie ihre Arbeit fortsetzen können. Der Angriff auf ihr Land ist ein Angriff auf unser gemeinsames demokratisches Gesellschaftsmodell und insbesondere auf die kulturelle Identität der Ukraine. Kunst ist der Herzschlag der Demokratie. Wir wollen dazu beitragen, dass dieser hörbar weiterschlägt.“
Claudia Schmitz, geschäftsführende Direktorin des Bühnenvereins: „U*act ist ein wichtiger Schritt, Kooperationen und Residenzen mit und für geflüchtete Künstlerinnen und Künstler zu realisieren. Mit der Plattform StayOnStage, die der Deutsche Bühnenverein zusammen mit dem Internationalen Theaterinstitut aufgesetzt hat, konnten erste Verbindungen aufgebaut werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wird es geflüchteten Künstlerinnen und Künstler ermöglicht, ihren Beruf weiterhin auszuüben.“
Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung eines Fachbeirates. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2022.
Der Förderantrag steht unter https://www.buehnenverein.de/de/netzwerke-und-projekte/u-act.html bereit.