Mit erheblichen Steigerungen der Abgaben zur Künstlersozialkasse (KSK) müssen die Bühnenverlage rechnen. Bisher ist mit der KSK vereinbart, dass die Bühnenverlage von 25 Prozent ihrer gesamten Honorarzahlungen Künstlersozialabgabe zahlen und zwar unabhängig davon, ob die jeweiligen Urheber verstorben sind oder nicht. Die KSK hat die Absicht, diese Vereinbarung aufkündigen. Ziel ist es, auf die vollen Honorare aller lebenden Autoren und Komponisten nun eine Künstlersozialabgabe zu fordern. Gerade die Verlage, die ausschließlich lebende Autoren und Komponisten vertreten, geraten deshalb in Schwierigkeiten. Sowohl der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage als auch der Bühnenverein haben sich in dieser Angelegenheit an die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung gewandt. Der Bühnenverein hat darauf hingewiesen, dass die Vorstellungen des Bundesministeriums, die erhöhten Abgaben könnten von den Theater- und Orchesterbetrieben gezahlt werden, nicht realistisch ist. Schließlich ist allseits bekannt, dass sich gerade diese Betriebe zurzeit wegen der zurückgehenden öffentlichen Finanzierung in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden. Nun hat die KSK erklärt, die bisherige Regelung 2005 beizubehalten und das laufende Jahr zu nutzen, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage und dem Bühnenverein herbeizuführen.