Das von der Bundesregierung vorgesehene Verbot, Leiharbeiter von Fremdfirmen im Falle eines Streiks zur Aufrechterhaltung des Betriebes einzusetzen, stößt beim Bühnenverein auf scharfe Ablehnung. "Zumindest im Dienstleistungsbereich ist das eine für die Unternehmen unzumutbare Regelung“, äußerte heute Rolf Bolwin, der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, in Köln. Von einem Streik im Dienstleistungsbereich, also etwa bei Verkehrsbetrieben, Müllabfuhr, öffentlichem Dienst und nicht zuletzt in Theatern, seien die Bürgerinnen und Bürger jeweils in besonderer Weise betroffen. Ein Streik wirke also weit über das eigentliche Ziel, die Arbeitgeberseite durch streikbedingte wirtschaftliche Einbußen unter Druck zu setzen, hinaus.
Um die Streikauswirkungen für die Bevölkerung und für andere Unternehmen, die mit dem Streik gar nichts zu tun haben, gering zu halten, können bisher Leiharbeiter bei einem Streik in Dienstleistungsbetrieben engagiert werden. Das muss aus Sicht des Bühnenvereins auch weiterhin möglich sein, um unzumutbare materielle und immaterielle Schäden zu vermindern.
"Es kann doch nicht sein, dass etwa bei einem Streik der Techniker eines Theaters die Zuschauer nach Hause geschickt werden, nur weil keine Leiharbeiter engagiert werden dürfen“, so Bolwin. Der Schaden wäre für die Theater ohnehin groß genug, schließlich müssten die Fremdfirmen zusätzlich bezahlt werden. Das wirtschaftliche Streikziel werde also trotz des Einsatzes der Leiharbeit erreicht.