Bei einem virtuellen Parlamentarischen Abend am gestrigen Mittwoch diskutierten die Partner des Programms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ mit Abgeordneten der Bundestagsausschüsse für Bildung, Kultur und Jugend sowie Expert*innen aus diesen Bereichen. Fraktionsübergreifend bestand Konsens darüber, die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen durch verlässliche Bildungsangebote dauerhaft zu verbessern. Dafür muss das erfolgreiche Bundesprogramm "Kultur macht stark“ unmittelbar nach 2022 fortgeführt werden.
Durch die Pandemie hat sich die bestehende Bildungsungleichheit in Deutschland weiter verschärft: Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen, benötigen zukünftig noch größere Unterstützung durch zusätzliche Angebote der außerschulischen kulturellen Bildung. Gerade in Ergänzung zur schulischen Bildung Freiräume zu eröffnen, in denen sich Kinder und Jugendliche ausprobieren können, ist eine große Stärke des Programms, die erhalten bleiben muss.
Das von bundesweit tätigen Fachverbänden und Initiativen durchgeführte Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) "Kultur macht stark“ schafft dank seiner großen Vielfalt zahlreiche Zugänge zu Kunst und Kultur und fördert gezielt die kreativen Ausdrucks- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Solche Angebote werden durch die pandemiebedingte Bildungskrise wichtiger denn je.
Für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland muss das Engagement des Bundes langfristig gesichert werden. Damit Kinder und Jugendliche kontinuierlich kulturelle Bildungsangebote wahrnehmen können, muss die nahtlose Fortsetzung des Programms "Kultur macht stark“ gewährleistet werden. Eine Unterbrechung der Förderung würde zudem die lokalen Einrichtungen, Akteur*innen und Strukturen, die den Erfolg des Programms garantieren, empfindlich schwächen. Dazu ist noch in dieser Legislaturperiode ein Beschluss des Bundestages notwendig, der dieses zentrale Ziel bildungspolitisch verbindlich fixiert.
"Längst sind Kunst und Kultur ein fester Bestandteil der Bildungsarbeit, denn künstlerische Formen, wie wir sie zum Beispiel in den Theatern anwenden, bieten jungen Menschen vielfältige Gelegenheiten, sich persönlich zu entwickeln und die Welt zu erobern. Dafür braucht es zugängliche Orte für Kulturelle Teilhabe im Sozialraum. Die Theater und Orchester haben mit Hilfe von ‚Kultur macht stark‘ in den letzten Jahren dazu beitragen können, verlässliche Angebote zu schaffen und Beziehungen aufzubauen. Strukturen unterstützen und Qualität sichern gehören bei der Fortsetzung von ‚Kultur macht stark‘ zu den wichtigsten Aufgaben, damit unsere Bündnispartner auf eine starke Infrastruktur zählen können, um ihre wichtigen Projekte umzusetzen. Dabei geht es auch um ausreichend Ressourcen, damit Fachkräfte nicht nur adäquat bezahlt werden, sondern auch qualifiziert werden können und damit die entstandenen Netzwerke gestärkt und kommunal verankert werden können“, sagte der Geschäftsführende Direktor des Bühnenvereins, Marc Grandmontagne, heute in Köln.
Die Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Susanne Keuchel, erklärte: "Die fraktionsübergreifend große Unterstützung für das Programm ‚Kultur macht stark‘ ist enorm wichtig, da es das explizite Ziel verfolgt, Teilhabe von Kinder und Jugendliche zu stärken, die aufgrund ihrer sozialen Lage kaum von außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten erreicht werden. Da die Pandemie Bildungsungleichheiten noch einmal verschärft hat, ist es für die betroffenen Kinder und Jugendliche wichtig, die Fortsetzung des Programms bereits jetzt verbindlich zu regeln, so dass keine Förderlücken entstehen. Ziel einer dritten Förderphase sollte es sein, die Projekte noch stärker innerhalb der lokalen Bildungslandschaften zu verankern, um langfristige Synergieeffekte zu ermöglichen. Als neue Programmatik sollte das Ziel verfolgt werden, mehr milieuübergreifende Begegnungen im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu ermöglichen und das Programm zugleich auch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu öffnen.“