Der Bühnenverein befürchtet, dass sich durch eine beabsichtigte Richtlinienänderung der Europäischen Union die Aufführungen von Opern, Operetten und Musicals erheblich verteuern werden. In der EU gibt es seit langem Pläne, so genannte verbundene Werke – also solche Werke, an denen mehrere Urheber beteiligt sind – solange zu schützen, bis das Urheberrecht aller an dem Werk Beteiligten erloschen ist. Das würde dazu führen, dass Popsongs, aber eben auch Opern, Operetten und Musicals, solange urheberrechtlich komplett geschützt bleiben, bis der letzte am jeweiligen Musikstück beteiligte Urheber 70 Jahre tot ist. Dadurch wird der Gesamtschutz des Werkes erheblich verlängert. In Deutschland genießen zurzeit etwa bei der Oper Komponist und Librettist getrennten Urheberrechtsschutz. Ist beispielsweise der Librettist 70 Jahre verstorben, erlischt sein Urheberrecht und damit auch der Anspruch auf Tantiemen; das des Komponisten bleibt allein bestehen, bis sein Todeszeitpunkt ebenfalls 70 Jahre zurückliegt. Durch die neue Regelung würden die von den Theatern und Orchestern für Opern, Operetten und Musicals zu zahlenden Urheberabgaben und damit die Aufführungskosten deutlich steigen.

Der Bühnenverein hat – wie auch andere Theaterverbände in Europa – bereits mehrfach sein Unverständnis gegenüber dieser EU-Initiative geäußert. Das Thema wird nun morgen, am 14. April 2011, in Brüssel erneut bei einem Treffen von Vertretern der Europäischen Justizministerien beraten. „Hier wird Urheberrechtspolitik zugunsten von Erben gemacht“, kommentierte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln die Absichten der EU. Die Bundesregierung befürwortet bis jetzt diese Änderung. Der Bühnenverein fordert deshalb von der Bundesjustizministerin, sich in der EU für eine Ausnahmeregelung für Opern, Operetten und Musicals einzusetzen, um die angespannte Haushaltslage der Theater und Orchester nicht weiter zu strapazieren.