Bei der Debatte um Hartz IV muss nach Ansicht des Deutschen Bühnenvereins zwischen angestellten Künstlern und unregelmäßig beschäftigen Künstlern unterschieden werden. Das an den öffentlich getragenen Theatern übliche Ensemble- und Repertoiresystem basiert auf längerfristigen Arbeitsverhältnissen. Die künstlerischen Mitarbeiter von Stadt- und Staatstheatern und von Landesbühnen sind meist für mehrere Spielzeiten angestellt. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld auch im Rahmen von Hartz IV, wenn ihr Vertrag aus künstlerischen Gründen nach einigen Spielzeiten nicht verlängert wird und sie keine neue Anstellung finden. „Das Ensemble- und Repertoiretheater bietet demnach ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sozialem Schutz und künstlerischer Freiheit“, so Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor des Bühnenvereins, heute in Köln. In den letzten zehn Jahren mussten die Theater allerdings aufgrund des steigenden Finanzdrucks ihr Personal erheblich reduzieren. Von den 6.000 abgebauten Arbeitsplätzen fielen allein rund 4.000 in den künstlerischen Bereich. Gleichzeitig stieg die Zahl der unständig beschäftigten künstlerischen Mitarbeiter im selben Zeitraum um knapp 3.000.

Mit Besorgnis beobachtet der Bühnenverein diese Tendenz, die langfristig zur Aufweichung des Repertoire- und Ensemblebetriebes führen kann. „Es darf kein kulturpolitisches Ziel sein, die Theater zu zwingen, ihre Ensembles weiter zu verkleinern und vermehrt mit kurzen Gastverträgen zu arbeiten. Dies wäre künstlerisch und sozial fragwürdig“, sagte Bolwin. Unständig beschäftigte Schauspieler werden nach Ansicht des Bühnenvereins nämlich Schwierigkeiten haben, die für das Arbeitslosengeld nach Hartz IV geforderte Mindestzahl von 12 Arbeitsmonaten innerhalb von zwei Jahren zu erreichen. Dies ist vor allem für Künstler an Privattheatern ein Problem, da dort meist mit kurzfristigen Verträgen für eine Produktion gearbeitet wird. Die Hartz-Reformen betreffen die Künstler im Übrigen genauso wie alle anderen Berufsgruppen, ob angestellt oder unregelmäßig beschäftigt.