Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien heute darauf verständigt, dass der Abschluss der Kommunen für alle NV Bühne-Beschäftigten ohne Einschränkungen ab März 2024 gelten soll, die vor dem 01.08.2023 an einer Bühne, die den TVöD anwendet, beschäftigt waren und deren Gagen nicht im Januar 2023 auf die neuen Mindestgagen für das 1. und 3. Beschäftigungsjahr erhöht wurden.
Eine Ausnahme soll für diejenigen Beschäftigten gelten, die in der Zeit zwischen dem 01.08.2023 und dem 29.02.2024 eingestellt wurden und nicht länger als drei Jahre beschäftigt sind, sowie für die Beschäftigten, deren Gagen im Januar 2023 bereits tariflich erhöht wurden. Für diese Künstler:innen soll es eine abgestufte Regelung geben.
Die Regelung berücksichtigt, dass die im Jahr 2022 erfolgte erhebliche Erhöhung der Einstiegs- bzw. Mindestgage nach der damaligen Übereinkunft der Tarifpartner:innen die folgende Tariferhöhung im Bereich der Kommunen bereits umfasste. Vor allem stellt der Abschluss sicher, dass es keine NV Bühne-Künstler:innen gibt, die nicht von der Tarifsteigerung profitieren. Auch die Gastkünstler:innen profitieren von der aktuellen Einigung, da durch die tarifliche Dynamisierung der Einstiegsgage die Grundlage für die Gagen der Gastkünstler:innen erhöht wird.
Die Forderung der Gewerkschaften, den für das Jahr 2023 ausgehandelten Inflationsausgleich auch auf Gastkünstler:innen auszuweiten, hat der Deutsche Bühnenverein hingegen abgelehnt.
Bezüglich der weiteren Verhandlungen zur Arbeitszeit haben die Tarifvertragsparteien die Positionen sondiert. Die Gespräche hierzu sollen am 27. Juni 2023 fortgesetzt werden.