Der Bremer Senat hat heute (19. März 2024) das weitere Vorgehen zur Ertüchtigung der Glocke beschlossen. Auf dieser Grundlage sollen die Gespräche mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen einer sogenannten Formlosen Anfrage eröffnet werden. Daran gekoppelt sind Fördermittel des Bundes in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro, begrenzt jedoch auf eine hälftige Förderung der Gesamtkosten. Erste Gespräche mit dem Bund haben dazu bereits stattgefunden.
Der Senat hat sich bei der Ertüchtigung der Glocke auf ein mehrstufiges variables Konzept mit Prioritätensetzungen verständigt, in dem die Entscheidungen über die Modernisierung oder den Ausbau der Glocke erst nach weiteren Prüfungsschritten getroffen werden sollen.
Zentral ist für den Senat die Modernisierung der Glocke in ihrem Bestand, um die dringend notwendigen Themen insbesondere der Öffnung zur Domsheide samt Gastronomie, der Anlieferung, der völlig unzureichenden Räume für die Künstlerinnen und Künstler, des Brandschutzes und der Entfluchtung sowie der Barrierefreiheit angehen zu können. Ziel ist es, die Glocke so wieder auf den aktuellen Standard moderner Konzerthäuser zu bringen, wobei die historischen und denkmalgeschützten Säle aufgrund der herausragenden baulichen und akustischen Qualitäten in erster Linie technisch angepasst werden sollen.
Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister und Kultursenator, begrüßt den Senatsentscheid: "Die Glocke zählt mit zu den wichtigsten Kultureinrichtungen Bremens und genießt nationales Ansehen. Die reine Modernisierung für 53 Millionen Euro, wovon Bremen die Hälfte tragen muss, müssen wir stemmen, da wir mit den Standards in vergleichbaren Häusern der Republik sonst nicht mehr mithalten können. Hier kommen uns bereits getätigte Investitionen in die durch die Glocke genutzten Nachbargebäude zu Gute. Auch von einem Einbau von Flüstergleisen in der Domsheide werden wir profitieren, da diese vor allem den kleinen Saal in der Glocke vollends nutzbar machen wird. Die Ausbauvariante ist nur finanzierbar, wenn dazu genügend private Finanzmittel für den dritten Saal sowie dessen Betrieb verbindlich zugesagt werden."
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: "Die Glocke soll sich baulich und programmatisch ändern und zu einem offenen und belebten Ort werden, um mehr Menschen zu erreichen. Sie spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle im Tourismus und stärkt das Marketing Bremens als lebendige Kulturmetropole. Die Glocke zählt mit knapp 200.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr zu den publikumsstärksten Kultureinrichtungen Bremens. Das ist auch im nationalen Vergleich eine sehr hohe Zahl. Aber wir wollen diese Zahl nicht nur halten, sondern durch die Modernisierung und ein erweitertes Programm ausbauen."
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung äußert sich ebenfalls positiv: "Die Domsheide soll zu einem attraktiven Entrée der Innenstadt werden, zu einem angenehmen zentralen Stadtraum, auf dem sich alle wohlfühlen. Wie vieles andere auch, betrachten wir das Projekt ganzheitlich. Dazu gehört auch, die Haltestelle Domsheide/Balgebrückstraße zu einer repräsentativen und barrierefreien zentralen ÖPNV-Umsteigestation auszubauen. Dabei werden auch die Wegebeziehungen zum Schnoorviertel berücksichtigt und integriert. Anders als jetzt werden künftig beide Haltestellen barrierefrei. Dabei soll auch die Achse Wilhelm-Kaisen-Brücke/Leibnizplatz als wichtige Verbindung der Innenstadt über die Weser hinweg in die Neustadt mitgedacht werden, um das Zusammenspiel der Neustadt und der zentralen Innenstadt im Sinne der erweiterten Innenstadt zu unterstreichen."
Die Kosten der Modernisierung wurden in der abgeschlossenen Machbarkeits- und Potenzialanalyse überschlägig mit rund 53 Millionen Euro berechnet. In die hälftige sogenannte Co-Finanzierung kann Bremen voraussichtlich auch Kosten für bereits getätigte Ankäufe von Gebäuden neben der Glocke mit einbringen und strebt dies auch für die Kosten der sogenannten Flüstergleise auf der Domsheide an, die erforderlich sind, um den Erschütterungslärm in der Glocke durch die Straßenbahnfahrten deutlich zu minimieren. Der Erwerb der an die Glocke angrenzenden Gebäude ermöglicht es, die Glocke um weitere Nutzungsbausteine modular zu ergänzen. So kann das Konzerthaus auch für neue und jüngere Nutzergruppen attraktiv werden. Die weitestgehende Ausbaustufe in der Machbarkeitsstudie ist die sogenannte Additive Variante mit zusätzlichen Veranstaltungsflächen für die Glocke, also einem Musikerlebnisraum (dritter Saal), einem Club und zusätzlichen Flächen für Workshops und Musikvermittlung. Diese Variante, würde etwa 83 Millionen Euro kosten. Alle Kostenkalkulationen basieren auf Kostenannahmen aus dem dritten Quartal 2022. Der Senat bittet mit der heutigen Vorlage das Wirtschaftsressort um eine Überprüfung der bestehenden Finanzierungsoptionen inklusive eines möglichen Sponsorings und um einen entsprechenden Bericht im dritten Quartal dieses Jahres.
Gemäß aktueller Zeitplanung wird der erforderliche Architekturwettbewerb im ersten Quartal 2025 abgeschlossen. Nach erfolgter Gremienbefassung würde das Architekturbüro, das den Wettbewerb gewonnen hat, im Frühjahr 2025 mit der weiteren Planung beauftragt. Die Planungs- und weiteren Entscheidungsgrundlagen für die formale Antragstellung und Bewilligung durch den Bund sollen bis Mitte 2026 vorliegen.
Verbunden mit der Zielvorgabe möglichst geringer Bau- und Betriebskosten und auf Grundlage eines neuen künstlerischen Betriebskonzeptes mit Intendantenmodell, können auf diesem Wege die Probleme der Glocke behoben, neue Formate angeboten und neue Zielgruppen erschlossen werden. Die Modernisierung soll bis 2030 abgeschlossen sein.