„Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vergibt in diesem Jahr zwei Arbeitsstipendien für Musik“, das teilt Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka mit. Die Stipendien sind jeweils mit 2.000 Euro dotiert und sollen Künstlern die Möglichkeit eröffnen, Arbeitsvorhaben vorzubereiten, umzusetzen oder weiterzuführen.
Das eingereichte Arbeitsvorhaben muss bis zum 31. Dezember abgeschlossen werden. Bewerben können sich Musiker und Komponisten, die ihren Hauptwohnsitz oder Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben und in den letzten zwei Jahren nicht Empfänger eines Arbeitsstipendiums des Landes Brandenburg waren. Von der Vergabe eines Arbeitsstipendiums ausgeschlossen sind Vorhaben, welche die Erarbeitung von Konzertprogrammen für Instrumental- und Vokalsolisten zum Gegenstand haben.
Über die Vergabe der Stipendien berät eine unabhängige Jury. Ausschlaggebend sind die Qualität der bisherigen künstlerischen Arbeit und das geplante Arbeitsvorhaben.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sowie einer Beschreibung des Arbeitsvorhabens sind an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Referat 34), Dortustraße 36, 14467 Potsdam zu richten. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 0331 – 866 49 37 oder – 49 39 möglich. Bewerbungsschluss ist der 27. Juni.
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