Zum 1. Januar 2005 sind das Brandenburgische Staatstheater Cottbus und die Kunstsammlung vom Land Brandenburg in eine Kulturstiftung übertragen worden. Da mit den Personalräten trotz entsprechender Forderungen und Vorschläge kein Personalüberleitungsvertrag zustande kam, legten zahlreiche Beschäftigte - wie gesetzlich zulässig - vorsorglich Widerspruch gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse vom Land auf die Stiftung ein.

In zwei Musterprozessen einzelner Beschäftigter aus dem Staatstheater, darunter ein Orchestermitglied, hat das Arbeitsgericht Potsdam nunmehr den Widersprüchen stattgegeben und in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die Arbeitsverhältnisse beim Land Brandenburg verblieben und nicht auf die Kulturstiftung übergegangen sind. Geradezu peinlich und skandalös ist allerdings, wie das Land jetzt mit den beiden Musterklägern umspringt, die ja nur stellvertretend für die gesamte Belegschaft die Rechtslage vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen wollten und sogar Recht bekommen haben. Ihnen wurde unverzüglich Hausverbot erteilt sowie Versetzung und Kündigung angedroht.

"Das erinnert an alte DDR-Zeiten", meint Gerald Mertens, Jurist und Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), Berufsverband der Orchestermusiker. "Dieses Verhalten des Kulturministeriums ist rechtswidrig und verstößt eindeutig gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot. Ich glaube nicht, dass die Belegschaft das hinnehmen wird. Dabei ist die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Stiftung grundsätzlich sinnvoll und nicht zu beanstanden. Das Land wäre gut beraten, diese rechtswidrigen Maßnahmen unverzüglich aufzuheben und mit dem Personalrat den erforderlichen Personalüberleitungsvertrag zu verhandeln", so Mertens abschließend.

Absätze