Das Kulturministerium unterstützt die Stadt Frankfurt (Oder) mit 850.000 Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) bei der Modernisierung der Konzerthalle Carl Philipp Emanuel Bach. Zudem sollen die technische Ausstattung erneuert sowie neue akustische Anlagen eingebaut werden.
Kulturministerin Manja Schüle:
„Die Konzerthalle Carl Philipp Emanuel Bach hat eine spannende und bewegte Geschichte: Klosterkirche im Mittelalter, später Universitätsdruckerei, Verpflegungsstätte für arme Studenten, lutherische Kirche, Armenhaus, Gemeindekirche – und seit den 1960er Jahren Konzertsaal mit Strahlkraft. Hier hat das Brandenburgische Staatsorchester Frankfurt seinen Sitz, hier musizieren die Singakademie Frankfurt (Oder), das Orchester der Frankfurter Musikfreunde und das deutsch-polnische Jugendsinfonieorchester. Hier sind bereits internationale Stars wie David Oistrach, Mstislaw Rostropowitsch oder das Royal Philharmonic Orchestra London aufgetreten. Für viele Frankfurterinnen und Frankfurter steht die Bach-Konzerthalle für Kultur und Musik in Vollendung. Zeit, dass auch der Konzertsaal, Probenräume und die Bühne mit ihrer Ausstattung da mithalten können. Deshalb unterstützen wir die Modernisierung sehr gerne mit 850.000 Euro aus PMO-Mitteln. So hat Kultur in unserem Land Zukunft!“
Die Konzerthalle Carl Philipp Emanuel Bach ist ein Konzert- und Veranstaltungsort der Stadt Frankfurt (Oder) in einer ehemaligen Klosterkirche der Franziskaner. Baubeginn der Klosterkirche war im 13. Jahrhundert, von 1516 bis 1525 wurde das heutige Langhaus gebaut. Im Jahr 1539 wurde das Kloster im Zuge der Säkularisierung geschlossen. Nach einer wechselhaften Geschichte wird die Kirche seit 1967 als Konzerthalle genutzt. Im Jahr 1991 fand in der Konzerthalle der Festakt zur Eröffnung der neu gegründeten Europa-Universität Viadrina statt. Die Konzerthalle wird von der Messe und Veranstaltungs GmbH betreut.
Die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sind grundsätzlich für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zwecke in den ostdeutschen Bundesländern einzusetzen. Grundlage sind §20b Parteien-Gesetz DDR und der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den ostdeutschen Ländern und Berlin.