Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat am 2. Oktober den Startschuss für die Fortsetzung des Mikrostipendien-Programms gegeben: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen können bis zum 31. Oktober 2020 Anträge einreichen. Für das Programm stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit. Zudem vergibt das Kulturministerium 20 Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Dafür stehen 160.000 Euro bereit.
Kulturministerin Manja Schüle:
"Da die Einschränkungen für Künstler*innen durch die Corona-Pandemie noch nicht vorbei sind, wollen wir den Kulturschaffenden auch im Herbst erneut kleine künstlerische Projekte ermöglichen. Wir werden nun noch einmal 1.000 Mikrostipendien in Höhe von je 2.500 Euro ausloben. Dafür stellen wir rund 2,5 Millionen Euro bereit. Nach vielen Gesprächen mit den Betroffenen haben wir sowohl die Stipendiensumme erhöht als auch die Zulassungsbedingungen vereinfacht. Wir wissen: Mit dem Programm können wir nicht den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden sichern – aber wir können sie entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben. Wichtig: Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet“, so Ministerin Schüle. "Darüber hinaus legen wir auch wieder die Stipendien-Pakete für Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Kunst auf. Hier haben wir die Zahl der Stipendien wegen Corona in diesem Jahr verdoppelt. Das zeigt: Wir sind solidarisch in der Krise.“
Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird fortgesetzt: Hauptberuflich freischaffende Einzelkünstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können noch einmal 2.500 Euro beantragen, um ein neues künstlerisches Projekt zu realisieren. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits ein erstes Mikrostipendium à 1.000 Euro erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Oktober 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar. Vom 05. bis zum 30. Oktober 2020 steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags und dienstags, von 09.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr, erreichbar.
Das Kulturministerium vergibt zudem zum zweiten Mal Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Wegen der durch Corona erschwerten Bedingungen wurde die Zahl der Stipendien in diesem Jahr von 10 auf 20 verdoppelt. Brandenburger Künstler*innen der Genres Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik, die die in der Leitlinie genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich ab sofort bis zum 31. Oktober 2020 bewerben. Sie können bei ihrer Bewerbung frei aus den für die einzelnen Sparten angegebenen Arbeitspaketen wählen. Ausschlaggebend bei der Stipendienvergabe ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens, die durch eine Jury bewertet wird. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/ abrufbar.