Es geht los: Ab sofort können sich hauptberuflich freischaffende Künstler*innen für das neu aufgelegte Mikrostipendien-Programm III bewerben. Das Kulturministerium vergibt 1.000 Stipendien à 4.000 Euro. Kulturministerin Manja Schüle:

"Corona trifft die Kultur und Kunst weiterhin hart, insbesondere freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Deswegen ermöglichen wir Kulturschaffenden auch in diesem Jahr künstlerische Projekte. Wir legen komplett neue Mikrostipendien auf und stellen dafür 4 Millionen Euro bereit – der Stipendienbetrag ist so hoch wie noch nie. Dabei ist mir wichtig: Das Stipendium ist kein Almosen. Es ist auch kein Programm zum Lebensunterhalt. Aber freiberufliche Künstlerinnen und Künstler benötigen Unterstützung, wenn sie weiterhin künstlerisch tätig sein wollen: Sie brauchen Farben, Leinwand, Noten, Literatur, Werkzeuge. Mit dem Stipendium können wir Kulturschaffenden die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben – und damit dazu beitragen, dass die Kreativität Corona übersteht.“

Hauptberuflich und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich ab sofort mit einer kurzen Projektskizze für das Mikrostipendien-Programm bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Auch wer bereits im vergangenen Jahr Mikrostipendien erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Mai 2021 an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie ein umfangreiches FAQ zum Bewerbungsverfahren sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mikrostipendienIII abrufbar. Im vergangenen Jahr hat das Land freie Künstler*innen mit rund 2,9 Millionen Euro unterstützt und insgesamt mehr als 1.700 Stipendien vergeben.

Das Land setzt auch seine Corona-Kulturhilfe fort: Für das Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen stehen insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine, Stiftungen und Gesellschaften können sich 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2021 entstehen, ersetzen lassen. Im vergangenen Jahr wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Corona-Kulturhilfe unterstützt. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des MWFK: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/corona-kulturhilfe.