Ab sofort gelten im Land Brandenburg Fördergrundsätze für Honorarmindeststandards für freischaffende Musikerinnen und Musiker in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen. Das Land stellt für diese bundesweit neue Regelung bis zu 100.000 Euro in diesem Jahr bereit.
Kulturministerin Manja Schüle begrüßt die Fördergrundsätze als Schritt zur Verbesserung der Situation freier Musikerinnen und Musiker. "Mit den Fördergrundsätzen setzen wir einen Beschluss des Landtages Brandenburg um und tragen dazu bei, die Arbeits- und Einkommenssituation freier Musikerinnen und Musiker im Land zu verbessern. Wir gehen als Bundesland voran und verbessern die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur. Dazu gehört auch, dass es uns im Rahmen des Nachtragshaushalts gerade erst gelungen ist, für Tarifangleichungen am Staatstheater Cottbus zusätzlich 2,2 Millionen Euro in diesem Jahr bereitzustellen. Damit stärken wir das Staatstheater und sichern dort ebenfalls gute und faire Arbeitsbedingungen. Nach zwei Jahren überprüfen wir unsere Initiative. Diesen Weg wollen wir auch in anderen Bereichen weitergehen, etwa bei den Beschäftigten der Fridericus Servicegesellschaft oder den befristet Beschäftigen in den Hochschulen. Hier laufen bereits erste Gespräche mit allen Beteiligten und Partnern, um zu prüfen, wie deren Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden können“, so Ministerin Schüle. "Gerade in Zeiten von Populismus, Neo-Nationalismus, Abschottungstendenzen und ‘Fake News‘ brauchen wir kreative Künstlerinnen und Künstler, die sich kritisch und frei mit unserer Gesellschaft auseinandersetzen – und ebenso starke Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen als Orte der Begegnungen, internationale Brückenbauer und starke Stimme in der öffentlichen Diskussion.“
Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung: "Das Land Brandenburg setzt mit den neuen Fördergrundsätzen einen echten Meilenstein für die Verbesserung der Honorarsituation freischaffender Musikerinnen und Musiker. Erstmalig in Deutschland wird für freischaffende Künstlerinnen und Künstler analog zum gesetzlichen Mindestlohn eine Honoraruntergrenze verbindlich eingeführt. Ich freue mich, dass die von der Deutschen Orchestervereinigung gemeinsam mit Freischaffenden entwickelten Mindesthonorarsätze als Grundlage herangezogen wurden. Erfreulich ist auch, dass es im Brandenburgischen Landtag einen breiten, parteiübergreifenden Konsens über die Notwendigkeit dieses Schrittes gegeben hat. Mein Dank gilt allen an diesem Verfahren Beteiligten. Wir haben jetzt eine sehr gute Grundlage, Honorarmindeststandards zukünftig auch in weiteren Bundesländern zu etablieren und damit noch mehr Musikerinnen und Musikern angemessenere Einkünfte zu verschaffen.“
Die Fördergrundsätze zur Einhaltung von Honorarmindeststandards für freischaffende Musikerinnen und Musiker sowie Vokalsolistinnen und -solisten in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen gehen auf einen Beschluss des Landtages Brandenburg im Jahr 2018 zurück. Die Fördergrundsätze gelten für Musik-Träger, die Landesmittel erhalten und eigene Projekte oder Produktionen im Bereich der Klassischen oder Neuen Musik planen, bei denen professionelle freie Musikerinnen und Musiker eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderen die Winteroper der Kammerakademie Potsdam, die Musiktheaterproduktionen der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci sowie die Osteroper der Musikkultur Rheinsberg. Die vorliegenden Fördergrundsätze, die in Kooperation mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) erarbeitet wurden, orientieren sich bei der Ausgestaltung der Honorarsätze im Wesentlichen an den von der DOV herausgegebenen Honorarmindeststandards. Als Ausgleich für den erhöhten Bedarf der Träger bei der Einhaltung von Honorarmindeststandards stellt das Land in diesem Jahr bis zu 100.000 Euro bereit. Die Mittel sollen in den kommenden Jahren fortgeschrieben werden.
Die in den 1950er Jahren gegründete Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) vertritt als Berufsverband und Gewerkschaft rund 13.000 Musikerinnen und Musiker in kommunalen, Landes- und Staatsorchestern, Rundfunk-Orchestern und -Bigbands sowie freiberufliche Musikerinnen und Musiker und Lehrbeauftragte und Studierende an Musikhochschulen. Als Mitgesellschafterin der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nimmt sie urheberrechtliche und finanzielle Interessen von mehr als 100.000 Künstlerinnen und Künstlern wahr.