Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) schreibt in diesem Jahr zum siebten Mal den „BKM-Preis Kulturelle Bildung“ für Projekte der künstlerischkulturellen Vermittlung aus. Eine Nominierung für den Preis ist mit einer Anerkennungsprämie in Höhe von € 5.000 verbunden. Die drei Preisträger erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt € 60.000.

Über 50 in der kulturellen Bildung bundesweit tätige Einrichtungen und Institutionen sowie die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit, der BKM jeweils bis zu drei Projekte für den „BKM-Preis Kulturelle Bildung 2015“ vorzuschlagen.

Der Deutsche Musikrat gehört zu den vorschlagsberechtigten Organisationen. Um für eine Auszeichnung in Betracht zu kommen, müssen Projekte nachhaltig wirken, bundesweit modellhaft und innovativ sein und eine bislang unterrepräsentierte Zielgruppe berücksichtigen. Wenn Sie innerhalb Ihrer Institution Projekte, Netzwerke und Formate realisieren, die diesen Kriterien entsprechen, können diese für den „BKM Preis Kulturelle Bildung“ vorgeschlagen werden. Vorschläge richten Sie bitte unter Verwendung des vom BKM vorgegebenen Vorschlagsformulars bis Mittwoch, 12. November 2014 an generalsekretariat@musikrat.de.

Weitere Informationen sowie das Vorschlagsformular und wichtige Hinweise finden Sie hier.

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