Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beendet die fast einjährige Zahlungssperre gegenüber dem Projekt SINGEN.Bündnisse des Deutschen Chorverbands (DCV). Dies ergab Mitte Juni eine Einigung zwischen DCV und BMBF – ein erster wichtiger Verfahrensschritt in der rechtlichen Auseinandersetzung von Verband und Ministerium.

Im April hatte der DCV Klage gegen den vom Ministerium erfolgten Ausschluss des DCV aus dem Förderprogramm "Kultur macht stark" erhoben. In der Folge dieser Klage hätte das BMBF umgehend die im Juli 2014 verhängte Auszahlungssperre aussetzen und die Weiterarbeit des DCV vollumfänglich wieder ermöglichen müssen. Als das nicht erfolgte, wurde im zweiten Schritt ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln eingereicht, welches Chorverband und Ministerium im Juni zu einem Erörterungstermin lud.

Im Ergebnis wurde ein Vergleich geschlossen, den der DCV als ersten Erfolg werten kann: In dem von beiden Seiten unterzeichneten Text erkennt das Ministerium die aufschiebende Wirkung der Klage an und verpflichtet sich unter anderem dazu, die Auszahlungssperre in Teilen aufzuheben und den DCV-Mitarbeitern den entsprechenden Zugang zu den Programm-Datenbanken wieder zu gewährleisten. Außerdem setzt das BMBF seine Rückforderung der seit Januar 2013 in der DCV-Geschäftsstelle angefallenen Verwaltungskosten aus.

Ferner erklärte das Ministerium, unverzüglich alle ausstehenden Zahlungen an die SINGEN.Bündnisse zu veranlassen. Diese werden sich besonders über die guten Nachrichten freuen.