Heute erging das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen den Verteilungsplan der VG Wort. Der BGH kommt zu dem Schluss, dass die pauschale Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der VG Wort nicht zulässig ist. Die Verteilungspläne der VG Wort werden von dem Gremien der VG Wort aufgestellt, in denen Vertreter der Autoren und der Verlage vertreten sind.

Das BGH-Urteil kann auch Auswirkungen auf die Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Bild-Kunst, der GEMA und der VG Musikedition haben.

Der Deutsche Kulturrat bereits mehrfach gefordert, die Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften im deutschen Urheberrechtsgesetz klarzustellen und sich zugleich auf der europäischen Ebene für eine entsprechende Änderung einzusetzen. Zuletzt hat sich der Deutsche Kulturrat in seiner Resolution "Beteiligung von Verlagen an gesetzlichen Vergütungsansprüchen" vom 09.12.2015 für eine gesetzliche Regelung und damit Rechtssicherheit ausgesprochen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss rechtssicher klarstellen, dass auch Verlage an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen partizipieren können und damit an den Ausschüttungen beteiligt werden. Jetzt kann nicht weiterhin abgewartert werden, der Justizminister muss jetzt endlich handeln."

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