Der Musikpreis der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters "APPLAUS - Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten" verbindet konkrete finanzielle Unterstützung für Clubbetreiber mit mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre Konzertangebote und spezifischen Bedürfnisse. Ausgezeichnet werden kulturell herausragende Livemusikprogramme, die maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen. Die Initiative Musik realisiert den Programmpreis "APPLAUS - Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten" bereits zum vierten Mal unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission - Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.

Für den höchstdotierten Bundesmusikpreis werden auch 2016 von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Preisgelder in Höhe von insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Fördergelder sollen die Clubbetreiber und Veranstalter in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler zu verbessern. Sie gehören zu Mitteln, die die Bundesregierung der Initiative Musik gewährt und die unmittelbar der Förderung von Liveclubs zugutekommen.

Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich zum Beispiel durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programme im Bereich zeitgenössischer Jazz- oder experimenteller Rock- und Pop- sowie elektronischer Musik aus. So konnten 2015 insgesamt 64 Clubs und Konzertreihen aus 14 Bundesländern die Auszeichnung entgegen nehmen (u. a. die Hauptpreisträger Gebäude 9 aus Köln, UT Connewitz aus Leipzig und Zoglau3 Raum für Musik aus Taubenbach/Reut). Sie werden von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in einer feierlichen Preisverleihung am 24. Oktober 2016 in Köln vergeben.

Die Auszeichnungen und Prämien gliedern sich in drei Kategorien:

  • Kategorie I: Spielstätten mit regelmäßig mehreren Livemusikveranstaltungen in der Woche im Jahr 2015, bis zu 40.000 Euro,
  • Kategorie II: Spielstätten mit durchschnittlich einer Livemusikveranstaltung pro Woche im Jahr 2015, bis zu 20.000 Euro,
  • Kategorie III: Spielstätten sowie Veranstalter, die im Rahmen fester Programmreihen mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2015 durchführten, 5.000 Euro.

Anträge können ab sofort über die Webseite der Initiative Musik ausschließlich online gestellt werden. Antragsberechtigt sind Spielstättenbetreiber und Veranstalter für Konzerträume mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Konzertreihen. Die Teilnahmebedingungen und Antworten auf "Häufig gestellte Fragen“ finden Sie auf unserer Webseite. Antragsschluss ist am Dienstag, den 28. Juni 2016 um 18 Uhr.