Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds, Dr. Joachim Sartorius, weist darauf hin, dass für eine Einzelprojektförderung aus dem "Hauptstadtkulturfonds“ für das Jahr 2017 Anträge bis zum 30. September 2016 gestellt werden können.
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.
Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der "Jury für den Hauptstadtkulturfonds“ durch den "Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2016 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.
Der Hauptstadtkulturfonds ermöglicht eine Online-Bewerbung. Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter
aufgerufen werden.
Antragsteller, die das Antragsformular per Hand ausfüllen möchten, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.
Es wird den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch empfohlen, die Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen. Das ausgedruckte Antragsformular ist zu unterschreiben und mit allen Anlagen in vier-facher Ausfertigung einzureichen.