In den privaten Musikschulen bzw. privaten Musikinstituten und Schulen für künstlerischen Tanz in Deutschland wird gegenwärtig über eine für viele Schulen potentiell bedrohliche Entwicklung heiß diskutiert: Im Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2013 ist eine Bestimmung enthalten, die für viele Schulen das Ende ihrer Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bedeuten könnte. Und zwar für den Fall, dass eine Schule die Absicht hegt, mit ihren Unterrichtsangeboten, die womöglich auch der Freizeitgestaltung dienen, Gewinne zu erwirtschaften und diese Gewinne nicht ausschließlich zur Verbesserung ihrer Unterrichtsleistungen zu verwenden. Das aber trifft auf eine Mehrzahl der entsprechenden Schulen in Deutschland zu.

Der Vorstoß aus dem Finanzministerium, wenn er denn Gesetz werden sollte, wird für viele private Musikschulen bzw. private Musikinstitute und Schulen für künstlerischen Tanz auf einen Schlag zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. In der Praxis wird sich die Umsatzsteuer nicht auf die Kunden abwälzen lassen. Das örtliche Niveau der Unterrichtsgebühren orientiert sich an denen der kommunalen Einrichtungen. Regelmäßig wird dies zur der Konsequenz führen, dass die privaten Einrichtungen die Umsatzsteuer aus vereinnahmten Entgelten herausrechnen müssen. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs relativiert diese Last lediglich in Investitionsphasen, im laufenden Geschäftsbetrieb sind die Vorsteuerbeträge relativ gering. Gravierende Umsatzeinbußen sind unausweichlich. In sehr vielen Fällen droht die Insolvenz!

Der Deutsche Tonkünstlerverband e. V. unterstützt die Forderung qualifizierter Musikschulen bzw. privater Musikinstitute und der mitbetroffenen selbständigen Lehrer, die an diesen Einrichtungen unterrichten, ihr dem Gemeinwohl dienendes Engagement auch weiterhin durch die Befreiung ihres Unterrichtsangebots von der Umsatzsteuerpflicht zu fördern. Er steht Schulter an Schulter mit den Institutionen und Verbänden, die das Ende der Umsatzsteuerbefreiung für eine Vielzahl dieser Einrichtungen und die damit einhergehende gravierende Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage verhindern wollen.

Der Rechtsberater des Präsidiums des DTKV und einiger seiner Landesverbände hat bereits am 31.07.2012 im eigenen Namen für den DTKV und für den Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e. V. beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, der sich mittlerweile auch der Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen als Unterstützer angeschlossen hat. In einer Presseerklärung weist auch der Deutsche Musikrat auf diese Petition hin.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Der offizielle Link lautet: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html

Bitte beachten Sie: Zeichnungsfrist bis zum 19. September 2012, 24.00 Uhr

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