1. Der Fernsehrat hat sich anlässlich seiner heutigen Sitzung mit den aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Überlegungen zu einer Rundfunkstrukturreform befasst.

2. Der Fernsehrat ist sich bewusst, dass unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten sämtliche Bereiche des öffentlichen Sektors aufgerufen sind, alle Wirtschaftlichkeitspotenziale auszuschöpfen. Dieser Forderung kann sich auch der - durch die Allgemeinheit finanzierte - öffentlich- rechtliche Rundfunk nicht verschließen.

3. Der Fernsehrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich der Hinweis der Ministerpräsidenten, die Rundfunkkommission müsse bei ihren anstehenden Beratungen schon bisher geleistete Sparanstrengungen einzelner Rundfunkanstalten berücksichtigen, vor allem auch auf das ZDF bezieht, dessen Wirtschaftlichkeitserfolge von der KEF ausdrücklich gewürdigt worden sind.

4. Der Fernsehrat weist in diesem Zusammenhang auf das verfassungsrechtlich abgesicherte Verfahren zur Gebührenfindung unter Einbeziehung der KEF hin. Deshalb sollten Strukturveränderungen unabhängig von der Gebührenerhöhung behandelt werden.

5. Der Fernsehrat anerkennt insbesondere die vom ZDF in den letzten Jahren erfolgreich abgeschlossenen bzw. schon eingeleiteten Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung und Aufwandsminderung. Mit rund 1.000 seit 1993 eingesparten und erwirtschafteten Stellen - das entspricht rund einem Viertel seiner Gesamtbelegschaft - nimmt das ZDF in Bezug auf die Geschwindigkeit und den Umfang des Planstellenabbaus eine Vorreiterrolle im öffentlichen Sektor ein. Gleiches gilt für den auf 13,8 Prozent zurückgeführten Anteil der Personalaufwendungen am Gesamtaufwand. Für rund 70 Prozent der Mitarbeiter gestaltet sich bereits die Altersversorgung völlig unabhängig von der Gesamtversorgung, niedrige Aufwendungen für Marketing oder Online dokumentieren zudem einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Gebührengeldern.

6. Der Fernsehrat hat im Rahmen der Programmautonomie des ZDF das deutschsprachige Gemeinschaftsprogramm 3sat, das deutsch- französische Kulturprogramm ARTE ebenso wie KI.KA und PHOENIX maßgeblich mitentwickelt und geprägt. Er hält die von breiter Übereinstimmung getragenen Gemeinschaftsprogramme mit ihrem unterschiedlichen Programmauftrag für unverzichtbar und betont außerdem die staatsvertragliche Absicherung des deutsch- französischen Kulturkanals ARTE sowie die Mitverantwortung von ORF und SRG für 3sat.

7. Der Fernsehrat unterstreicht, dass die verfassungsrechtliche Entwicklungsgarantie sowohl die programmliche als auch die technische Entwicklung des ZDF in der digitalen Fernsehwelt umfasst.

8. Der Fernsehrat geht davon aus, dass seine diesbezüglichen Beschlüsse im Rahmen der anstehenden Erörterungen der Rundfunkkommission gewürdigt werden. Er wird im Rahmen der Möglichkeiten seinerseits die Überlegungen der Länder auch im Zusammenhang mit den abzugebenden Selbstverpflichtungserklärungen nach § 11 RfStV mit einbeziehen.

9. Der Fernsehrat beauftragt seinen Vorsitzenden, die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten der ARD über diesen Beschluss zu unterrichten und einen Meinungsaustausch herbeizuführen. Er wird sich in seiner nächsten Sitzung am 19. März 2004 auf der Grundlage einer Vorlage des Intendanten mit der Gesamtthematik weiter befassen.

10. Der Fernsehrat unterstützt den Intendanten dabei, diese Überlegungen in die Strukturreform-Debatte der Länder mit dem Ziel einzubringen, sowohl der Unabhängigkeit des ZDF als auch den ordnungspolitischen Überlegungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.
ots-Originaltext: ZDF