Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, beschlossen, das Programm Perspektive Kultur zu einer Härtefallregelung auszuweiten. Dabei soll auf die bewährten Verfahrensregeln der Soforthilfe IV zurückgegriffen werden.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind immer noch spürbar. Zudem ist in den kommenden Montane damit zu rechnen, dass sich die finanzielle Situation vieler Einrichtungen in den kommenden Monaten verschlechtern wird. Mit einer Erweiterung der Perspektive Kultur sollen akute finanzielle Notlagen von Kultur- und Medienunternehmen abgefedert werden.

Das Zuschussprogramm Soforthilfe IV (Juni 2020 bis Juni 2022) sicherte während der Corona-Pandemie die Existenz von über 200 Kultur und- Medienunternehmen. Hierfür wurden durch das Land Berlin rund 42 Mio. Euro an Zuschüssen ausgezahlt. Um ein Wiederhochfahren des kulturellen Betriebs nach der Pandemie zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit der Perspektive Kultur ein Programm aufgelegt, das eine wichtige Anschubfinanzierung für Berliner Kulturunternehmen bereitgestellt hat.

Antragsberechtigt sollen vor allem die bereits geförderten Antragsteller*innen der letzten Runde der Soforthilfe IV (Soforthilfe IV 8.0, April – bis Juni 2022) sein. Darüber hinaus sollen in einzelnen Härtefällen Unternehmen gefördert werden, die die Antragsberechtigung der Soforthilfe IV erfüllen und einen akuten Liquiditätsbedarf nachweisen können. Auf Grundlage einzureichender Antragsunterlagen soll die Härtefallregelung Zuschüsse zur Überwindung von nachgewiesenen Liquiditätsengpässen ausweisen. Der maximale Zuschuss für Unternehmen und verbundene Unternehmen soll weiterhin einheitlich 500.000 Euro pro Förderzeitraum betragen. Die Härtefallregelung sieht bis Ende 2023 Zuschüsse vor, die jeweils für Förderzeiträume von drei Monaten ausgezahlt werden. Der erste Förderzeitraum soll zunächst Oktober bis Dezember 2022 umfassen.

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