Auch für das Jahr 2009 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungsmaßnahmen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aus dem vielfältigen Bereich der sogenannten U-Musik – das heißt Jazz, Populäre Musik und Weltmusik – an. Im Rahmen der Jazzförderung sind dies die Projektförderung, das Studioprojekt Jazz sowie eine personengebundene Förderung (Stipendien).
Die Förderung der Populären Musik und Weltmusik umfasst neben der Projektförderung die Vergabe von Aufnahmeterminen in landeseigenen Tonstudios. Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikern/ Musikerinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u.a.), wenn deren Vorhaben den o.a. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen. Alle übrigen Förderungsmaßnahmen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musikern und können nur von diesen selbst beantragt werden.
Im Rahmen des Studioprojektes Jazz erhalten Berliner Jazzgruppen/-projekte die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Aufnahmen ihrer Musik in einem Tonstudio eigener Wahl zu produzieren, wobei allerdings ausschließlich die Kosten für die Nutzung des Tonstudios (Aufnahme und Abmischung inklusive Ton-Ingenieur, Material) gefördert werden können.
Mit den Jazz-Stipendien werden personengebundene, zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung der Antragsteller/innen dienen, gefördert. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen/Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.
An kreative Musikgruppen aus dem Bereich der Populären Musik und Weltmusik werden jeweils ein- oder zweiwöchige Aufnahmetermine in professionell ausgestatteten, landeseigenen Tonstudios vergeben, damit diese kostenlos- bzw. gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung eine eigene Produktion durchführen können. Die produzierten Aufnahmen stehen den Musikgruppen zur weiteren Verwendung frei zur Verfügung. Diese Förderungsmaßnahme erfolgt in Kooperation mit dem WeTek e.V. und der derArt gGmbH sowie dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf.
Weitere Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren sowie die zu verwendenden Antrags- und Bewerbungsformulare sind im Internet zu finden unter: http://www.kultur.berlin.de
Die Ausschreibungsunterlagen können auch telefonisch bei der Berliner Kulturverwaltung unter der Telefonnummer (030) 90 228 - 755 angefordert werden.
Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsmaßnahmen im Bereich der U-Musik endet am 15. Januar 2009.
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Quelle
http://www.kultur.berlin.de