Auch für das Jahr 2011 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aus dem vielfältigen Bereich der sogenannten U-Musik – Populäre Musik u. Weltmusik sowie Jazz – an.
Im Rahmen sowohl der Förderung der Populären Musik und Weltmusik als auch der Jazzförderung sind dies die Projektförderung sowie die Tourneeförderung.
Für den Bereich Populäre Musik und Weltmusik werden darüber hinaus Aufnahmetermine in einem landeseigenen Tonstudio vergeben.
Die Jazzförderung umfasst zudem das Studioprojekt Jazz sowie eine personengebundene Förderung (Stipendien).
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikern/Musikerinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.
Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musikern und können nur von diesen selbst beantragt werden.
Im Rahmen der Tourneeförderung werden in beiden Bereichen in besonderen Einzelfällen Reisekostenzuschüsse für die Durchführung von Inlandstourneen vergeben.
Im Rahmen des Studioprojektes Jazz erhalten Berliner Jazzgruppen/-projekte die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Aufnahmen ihrer Musik in einem Tonstudio eigener Wahl zu produzieren, wobei allerdings ausschließlich die Kosten für die Nutzung des Tonstudios (Aufnahme und Abmischung inklusive Ton-Ingenieur, Material) gefördert werden können.
Mit den Jazz-Stipendien werden personengebundene, zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gefördert. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen/Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.
An kreative Musikgruppen aus dem Bereich der Populären Musik und Weltmusik werden jeweils zweiwöchige Aufnahmetermine in einem professionell ausgestatteten, landeseigenen Tonstudio vergeben, damit diese gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung eine eigene Produktion durchführen können. Die produzierten Aufnahmen stehen den Musikgruppen zur weiteren Verwendung frei zur Verfügung. Diese Förderung erfolgt in Kooperation mit der derArt gGmbH.
Weitere Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren sowie die zu verwendenden Antrags- und Bewerbungsformulare sind im Internet zu finden unter:
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K2
Die Ausschreibungsunterlagen können außerdem telefonisch bei der Berliner Kulturverwaltung unter der Telefonnummer (030) 90 228 - 755 angefordert werden.
Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungen im Bereich der U-Musik endet am 25. Januar 2011.
Absätze
Quelle
http://www.kultur.berlin.de