Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen und Träger*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben)
  • Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstler*innen beteiligen
  • Besondere Programmschwerpunkte

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich März 2020.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden.

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen.

Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.

Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 03. Dezember 2019 um 18:00 Uhr.

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