Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen und Träger*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin Ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Ausgaben)
  • Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstler*innen beteiligen
  • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming).

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich März 2022.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden:
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/ein-und-zweijaehrige-festivals-und-reihen/

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen. Die Jury besteht aus Sophie Aumüller, Pauline Doutreluingne, Julia Grosse, Kris Limbach, Kirsten Maar, Tabea Xenia Magyar, Martin Nachbar, Necati Öziri, Anja Quickert, Julia Spinola, Tal Sterngast, Volkan Türeli, Deniz Utlu, und Johannes Weiss.

Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.

Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Die Bewerbungsfrist endet am 01. Dezember 2021 um 18:00 Uhr.

Link zum Online-Formular:
https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/

Absätze