Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat die Basisförderung (mit und ohne Konzertförderung) und die institutionelle Förderung 2023 für sinfonische Chöre ausgeschrieben.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und bereits durch hervorragende Leistungen aufgefallen sind. Darüber hinaus werden innovative Chorprojekte gefördert. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten.

Institutionelle Förderung

Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores, Voraussetzung sind 4 Konzerte jährlich im Förderjahr.

Basisförderung

Zuschuss zu den laufenden Probenkosten, Voraussetzung sind 2 Konzerte im Förderjahr. Die Basisförderung kann durch eine Konzertförderung ergänzt werden.

Es stehen voraussichtlich ca. 580.000 € zur Verfügung. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz, Hans-Hermann Rehberg und Marie-Louise Schneider.  

Die Bewerbungsfrist endet am 10. März 2021 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

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