Im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms vergibt die Berliner Kulturverwaltung in Kooperation mit der Musikakademie Rheinsberg zum 13. Mal den mit 10.000 Euro dotierten Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis.
Mit der Vergabe des Preises ist die Intention verbunden, sowohl das bisherige Werk einer Komponistin auszuzeichnen, als auch deren weiteres künstlerisches Schaffen zu unterstützen. Die Auszeichnung ist verbunden mit der Option, entweder einen mit 4.000 Euro dotierten Arbeitsaufenthalt an der Bundes- und Landesmusikakademie Rheinsberg zu absolvieren oder eines der Paris-Stipendien, die ebenfalls von der Kulturverwaltung ausgeschrieben werden, wahrzunehmen. Die Aufführung einer Komposition sowohl in Rheinsberg als auch in Berlin sind vorgesehen.
Antragstellerinnen müssen ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben, im Bereich der zeitgenössischen Komposition wirken und mit ihrer Arbeit bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sein. Nähere Bedingungen sind dem ausführlichen Informationsblatt zu entnehmen.
Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury.
Bewerbungsschluss ist der 20. Februar 2018, 18.00 Uhr (es handelt sich um ein reines Online-Verfahren).
Antrags- und Informationsformulare sind im Internet verfügbar unter:
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kuenstlerinnenfoerderung/artikel.82110.php