Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird auch im Jahr 2007 auf der Basis von Juryempfehlungen Fördermittel für die Berliner Konzert- und Oratorienchöre (Laienchöre) vergeben. Gefördert werden ausschließlich Konzert- und Oratorienchöre, die zusammen mit professionellen Partnern (Chorleiter, Solisten, Orchester) die Aufführung chorsinfonischer Werke auf höchstem Niveau realisieren können. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Chöre ihre Leistungsfähigkeit bereits in den vergangenen zwei bis drei Jahren durch Konzerte in ähnlicher personeller Konstellation in den großen Berliner Konzertsälen unter Beweis gestellt haben.
Den Votierungen der Jury entsprechend werden der „Philharmonische Chor Berlin“ sowie die „Berliner Singakademie“ institutionell gefördert. Die Chöre „Berliner Konzert-Chor“, die „Camerata Vocale“, die „Berliner Cappella“, der „Karl-Forster-Chor Berlin“, der „Studio-Chor Berlin“ sowie die „Berliner Bach Akademie“ sind für Basisförderungen (Finanzierung von Probensaalmieten, Honorare für Chorleiter, Stimmbildung, Korrepetition; Bereitstellung kostenfreier Orchesterdienste u.a.) vorgesehen. Für den „Hugo-Distler-Chor Berlin“ ist die Förderung eines Konzerts in Aussicht genommen. Die einzelnen Förderbeträge werden noch festgelegt.
Im Haushaltsjahr 2007 stehen für die Chorförderung insgesamt 910.000 zur Verfügung. Diese Fördermittel werden sowohl an die großen Konzert- und Oratorienchöre als auch an den Chorverband Berlin e.V. (ehem. Berliner Sängerbund e.V.) mit seinen über 230 Mitgliedschören vergeben. Der Chorverband Berlin e.V. fördert den Chorgesang in seiner Breite und Vielfalt und erhält dafür eine Zuwendung i.H. von 470.000 .
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