Die heute früh veröffentlichte Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2021 erlaubt ab dem 31. März den Einzelunterricht an Musikschulen für Schülerinnen und Schüler, die sich in diesem Jahr auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule oder auf einen einschlägigen nationalen oder internationalen Wettbewerb vorbereiten. Auch Korrepetitionsstunden sind möglich.
Bisher waren Musikschulen in Berlin anders als in Brandenburg komplett geschlossen. Einzelunterricht durfte nur privat und an den Spezialschulen erfolgen. Musikschülerinnen und Musikschüler waren dadurch unter anderem im Wettbewerb Jugend musiziert Berlin stark benachteiligt.
Chris Berghäuser, Präsidiumsmitglied des Landesmusikrats und Vorsitzender des Berliner Musikschulbeirats sagt: "Der Landesmusikrat hat sich bereits seit Wochen für eine Öffnung der Musikschulen für den Einzelunterricht eingesetzt. Die jetzt gefundene Regelung ist ein wichtiger Schritt, den wir sehr begrüßen. Die Vorbereitungen unserer jungen Talente für den Bundeswettbewerb "Jugend musiziert“ oder die Aufnahmeprüfungen an den Musikhochschulen können wir nun viel besser unterstützen. Die Musikschulen sind mit wirksamen erprobten Hygieneregeln auch für weitere Öffnungen vorbereitet. Ein andauernder Onlineunterricht kann einen fachgerechten Präsenzunterricht nicht ersetzen. Wir hoffen sehr, dass in einem nächsten Schritt der Einzelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler auch wieder in Präsenz möglich sein wird.“